Sitzung: 23.08.2022 Bauausschuss
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt - wenn
rechtlich möglich ohne Ausschreibung -, das Gutachten des
Architekturbüros Hoffmann + Krug (spezialisiert auf Gebäudesanierung im
Bestand)
Dabei
sollte optisch -wie bereits mit der
Denkmalschutzbehörde, Frau Dr. Hunzinger abgeklärt und besprochen - klar
unterschieden werden zwischen dem
·
Historischen Rettungsschuppen von 1894 als von Seeseite
erkennbaren historischen Gebäudes in rotem Backstein. Hierzu sollte das Gebäude
zur Vorderfront des Gesamtgebäudes hin an die Promenade erweitert werden. Dort
ist das Tor genauso zu gestalten wir das auf der Rückseite des Gebäudes ggf.
mit einem Glastor, um den Blick nach innen in den historischen Teil jederzeit
freizugeben.
·
Linkem und rechtem Restgebäude, dessen Fassade zur
Wasserseite hin aufgearbeitet und in der bestehenden Gliederung erhalten
bleiben sollte. Die Fassade an der Rückseite hat keine Priorität. Die
Hinterseite des Gebäudes soll so aufgestockt werden, dass einerseits eine
zusätzliche Nutzfläche entsteht und andererseits diese Dachfläche von der
Seeseite her nicht erkennbar ist.
·
Der
Grundriss sollte eine möglichst weiträumige und flexible Nutzung ermöglichen.
Daher sollten nur die statisch unbedingt notwendigen Gebäudeteile festgelegt
werden und eine Gliederung in Nutzungsbereiche erfolgen.
·
Soweit
nach den Denkmalschutzbedingungen möglich, soll das Gebäude nach dem aktuellen
Stand der Technik saniert werden.
·
Es
sollten Flächen für WC / Nasszellen In jedem der beiden an den Rettungsschuppen
angrenzenden rechten und linken Gebäudeteile festgelegt werden. Der Architekt
sollte das maximale an verfügbarer Fläche herausarbeiten.
·
Die
Sanierungsarbeiten sollen vorerst auf Gebäude sichernde, unbedingt notwendige
Maßnahmen beschränkt bleiben, solange bis ein Gesamtkonzept steht.
·
Der
Bürgermeister wird beauftragt, eine begleitende (kostenlose) Beratung zur
Vermarktungsfähigkeit von Gewerbeflächen durch die
Wirtschaftsfördergesellschaft des Kreises in Anspruch zu nehmen.
Herr Petrowski verliest den Antrag der CDU.
Die LWG hält ihren Antrag für den weiterführenden.
Der
Bürgermeister teilt mit, dass laut Rücksprache mit der Amtsverwaltung kein
Antrag als weiterführend eingestuft werden sollte. Er führt aus, dass der
Antrag der LWG viele Möglichkeiten eröffnet, während der Antrag der CDU
konkreter gefasst ist. Somit bleibt bei Abstimmung über einen Antrag der andere
trotzdem bestehen.
Die Ausschreibung betreffend informiert der Bürgermeister; dass es das Architekturbüro Hoffmann + Krug zwischenzeitlich zwar nicht mehr gibt, jedoch das Nachfolgebüro eventuell die Akten aus dem Jahre 2004 noch haben könnte. Die Amtsverwaltung hat Kontaktaufnahme zugesagt.
Stimmberechtigte: |
11 |
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Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 6 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |