Sitzung: 07.06.2022 Finanzausschuss (bis 18.06.2023)
Vorlage: BENDF/BV/054/2022
Beschluss:
Der Ausschuss
beschließt mit 3 Ja-Stimmen wie folgt:
„Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.“
Herr Hirsch
erläutert, das sich das ursprüngliche Defizit des Haushaltsplanes 2022 in Höhe
von 160.600 € aufgrund der erforderlichen Reparaturmaßnahmen im Straßenbau auf
voraussichtlich 256.700 € erhöhen wird. Hierzu ist die Aufstellung eines 1.
Nachtragshaushaltsplanes vorgesehen.
Herr GV Thomas
Ewoldt hat gegenüber Herrn Hirsch erklärt, das er geschäftlichen Bezug zu dem
mit der Planung der Baumaßnahme befassten Ingenieurbüro Fa. IB Hauck hat. Herr
Ewoldt fragt daher an, ob bezüglich seiner Person Befangenheit bei der Beratung
und Beschlussfassung zu diesem TOP besteht. Dies wird von Herrn Hirsch sowie
von Bürgermeister Lage verneint, da dies hier nicht relevant sei, da der
Beschluss über die Vergabe bereits erfolgt ist. GV Ewoldt hat auf der entsprechenden
Gemeinderatssitzung weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der
Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro IB Hauck teilgenommen. Somit ist es für GV
Ewoldt auch möglich, an dem TOP 9 (Vergabe Bauauftrag) der am 08.06.2022
stattfindenden GV-Sitzung teilnehmen.
Der 1.
Nachtragshaushalt 2022 weist gegenüber dem ursprünglichen Haushalt 2022
folgende Änderungen auf:
Schulkostenbeiträge Gymnasien |
-2.000 |
Straßenunterhaltung |
+105.000 |
Straßenreinigungsgebühren |
-3.000 |
Einnahmen aus Gebührenausgleichsrücklage |
+1.600 |
Kosten des Winterdienstes |
-1.400 |
Unterhaltung Regenwasserbeseitigung |
+1.000 |
Unterhaltung Dorfgemeinschaftshaus |
-3.000 |
Gewerbesteuer |
+5.000 |
Schlüsselzuweisungen |
+4.600 |
Kreisumlage |
+2.000 |
Amtsumlage |
-2.000 |
Deckung Soll-Fehlbetrag |
+4.100 |