Sachverhalt:

 

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Höhndorf-Gödersdorf hat in ihrer Sitzung am 18. März 2022 den Oberbrandmeister Ernst-Peter Stoltenberg zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Höhndorf gewählt.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein bedarf diese Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Nach Zustimmung erfolgt die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter generell für die Dauer von 6 Jahren sowie die Vereidigung.

 

Im Regelfall wird ein Gemeindwehrführer*in unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren ernannt.

 

Ernst-Peter Stoltenberg vollendet am 18.11.2025 das 67. Lebensjahr. Da es sich bei der Wahl um eine Wiederwahl handelt, ist diese trotzdem zulässig und die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 11 Abs. 2 BrSchG sind erfüllt.

 

In diesem Fall endet die Amtszeit jedoch mit Übertritt in die Ehrenabteilung, spätestens jedoch mit Ablauf des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (hier 31.12.2025).

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Oberbrandmeister Ernst-Peter Stoltenberg zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Höhndorf-Gödersdorf zu.

 

Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.

 

Stimmberechtigte:7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

 

 

Der Vorsitzende Bürgermeister Wichelmann überreicht Herrn Ernst-Peter Stoltenberg die Ernennungsurkunde zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Höhndorf-Gödersdorf und vereidigt ihn.