Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.


Der Entwirf der HH-Satzung mit dem HH-Plan 2022 wird im Einzelnen beraten, auf die Durchsicht der kpl. Einzelpläne wird verzichtet, da alle Anwesenden das Zahlenwerk vorliegt. Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind veranschlagt mit 1.591.700,00 €, im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben von 90.000,00 € vorgesehen.

Für die geplanten Maßnahmen im Vermögenshaushalt ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 61.900,00 € veranschlagt.

Planerisch ergibt sich gemäß HH-Entwurf zum Jahresende eine Rücklage von ca. 1.101.570,00 €. Der Schuldenstand wird demnach auch – 0 – betragen. Evtl. noch anstehende, bisher nicht im HH-Entwurf erfasste Ausgaben für Geräte und Ausstattungen, sind im Nachtragshaushalt oder bei den ü-planmäßigen Ausgaben zu erfassen.

 

Die Hebesätze sind unverändert:       Grundsteuer A            220

                                                            Grundsteuer B            240

                                                            Gewerbesteuer           280

 

Man ist sich einig, über eine Anpassung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ab 2023 nachzudenken. Dieses sollte in der 2.Jahreshälfte in der Gemeindevertretung weiter thematisiert und entschieden werden.

 

Der Finanzausschuss kommt einstimmig zu folgendem