Herr Verbandsvorsteher Schlünsen erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Er berichtet, dass die Anlage 1 redaktionell wie folgt geändert werden muss:

 

a.)   Überschrift Neu: Anlage 1 zu § 3 Absatz (1)

b.)   In Absatz 2 muss es heißen: Die gemeinschaftliche Frühstücksverpflegung kann ausschließlich am Schulstandort Schönberg von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:10 Uhr bis 08:30 Uhr in Anspruch genommen werden.

 

Die Schulverbandsvertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0