Grundsatzbeschluss:

Grundsätzlich fördert und bezuschusst die Gemeinde Krummbek Jugendmaßnahmen, in diesem Fall Jugendfahrten. Anträge sind nach der Freizeitfahrt vom Antragsteller einzureichen, und zwar mit der Unterschrift der beteiligten Kinder aus der Gemeinde Krummbek. Entschieden wird im Bedarfsfalle von der Gemeindevertretung, wobei jeder Einzelfall überprüft wird. Voraussetzung jeder Förderung ( freiwillige Leistung der Gemeinde Krummbek ) ist die haushaltsrechtliche Deckungsmöglichkeit der Fördersumme.


Es ergeht folgender 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Loewel war bei der Abstimmung nicht anwesend.