Der Vorsitzende eröffnet um 19h30 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und erläutert die Notwendigkeit der Einladung zu dieser Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist. Er stellt fest, dass die Einladungen formgerecht zugegangen sind und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Da kein Vertreter des Amtes anwesend ist, schlägt er vor, selbst eine Niederschrift der Sitzung zu erstellen, was die anwesenden Gemeinderatsmitglieder zustimmend zur Kenntnis nehmen.