Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Zweiwohnungssteuer in der Gemeinde Lutterbek“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfes.

 

Der § 8 erhält dabei folgende Fassung:

 

„§ 8 Steuertarif“

 

Die Steuer beträgt 10 % der Besteuerungsgrundlage“


Der Vorsitzende erläutert ausführlich den Grund für die Enführung einer Zweitwohnungsteuer und weist darauf hin, dass die Gemeinde bereits Sonderbedarfszuweisungen in Anspruch nimmt und damit verpflichtet ist, weitergehende Einnahmequellen zu erschließen. Der im HFA beschlossene Steuersatz von 10 % stellt nach Ansicht aller Ausschussmitglieder einen fairen aber dennoch nachhaltigen Mittelwert dar.

 

Sodann verliest er den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0