Sitzung: 14.10.2021 Finanz- und Lenkungsausschuss
Vorlage: PROBS/BV/085/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Einführung der Zweitwohnsteuer gemäß anliegendem Satzungsentwurf unter Verwendung eines Steuersatzes von 8% zu beschließen.
Zur Erhebung einer Zweitwohnsteuer wurde vom Amt ein Satzungsentwurf erarbeitet, der im Wesentlichen für alle Gemeinden in der Probstei einheitlich ist. Unterschiedlich kann der Steuertarif im § 8 Steuertarif sein. Herr Hirsch schlägt für Probsteierhagen vor, mit einem Steuertarif von 8 % zu starten.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |