Beschluss:    

 

1.      Die Gemeindevertretung folgt den Eckpunkten für eine Überplanung des Naturerlebnisraumes Dünenlandschaft Laboe, die die Teilnehmer*innen der Arbeitsgruppe NER einvernehmlich besprochen haben:

 

·         Überplanung des Areals, wie es im Landschaftsplan der Gemeinde Laboe als NER festgelegt ist

·         Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Planung

·         Beantragung möglicher Fördermittel für die Planung und Umsetzung

 

Als inhaltliche Schwerpunkte der Planung werden vorgeschlagen:

 

·         Aufbau eines außerschulischen Lernortes Küstendynamik

·         Vertiefende Untersuchungen zu Infotafeln, Wegeführung, Botanik, Schutzzonen u.a.

·         Verbesserung des Durchgangsverkehrs von Fußgängern und Radlern

·         Toiletten, ggf. in Kombination mit der Meeresbiologischen Station

 

2.      Die Gemeindevertretung beschließt, bis September 2021 einen Förderantrag zur Erstellung einer Entwicklungskonzeption für den Naturerlebnisraum Dünenlandschaft Laboe beim MELUND einzureichen.

 

3.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag inhaltlich und kostenmäßig auf dem Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplanung der HOAI-Gebührenordnung (§ 27) aufzubauen und ein Verfahren zur Bürgerinnenbeteiligung mit in den Antrag aufzunehmen. Der Kostenanteil der Gemeinde darf den vorhandenen Haushaltsansatz von 30.000 EUR nicht überschreiten.

 

4.    Spätestens nach Vorliegen des Förderbescheides wird der Bürgermeister gebeten, von geeigneten Planungsbüros Angebote zur Umsetzung der Planung mit einem Beteiligungsverfahren einzuholen. Die Vergabeempfehlung des Bürgermeisters sollte der Gemeindevertretung vor der Beauftragung zum Beschluss vorgelegt werden.

 


Herr Bürgervorsteher Meggle führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Arbeitskreissitzungen und die Sitzungen des ULE und auf eine Tischvorlage, die die Beschlussempfehlung des ULE zum Inhalt habe.

 

Herr Bürgermeister Voß erläutert die Beschlussempfehlung und geht auf den aktuellen Sachstand ein. Zu Ziffer 2 und 3 der Beschlussempfehlung erläutert er, dass diese Punkte bereits in Arbeit sind und in Kürze umgesetzt werden. Zu Ziffer 4 erläutert er, dass die Planungsleistungen bereits ausgeschrieben worden sind; nur ein Büro habe sich beworben. Dieses werde sich im ULE noch vor der Auftragserteilung vorstellen. Eine Frage von Herrn Gemeindevertreter Slenczek, ob es förderschädlich sein könnte, dass Planungsleistungen vor Vorliegen des Förderbescheides ausgeschrieben worden sind, verneint der Bürgermeister

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0