Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „Ortsteil Neuschönberg, südlich der Strandstraße und westlich des Salzwiesenweg“ zu beschließen. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens dem Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor in Neumünster, Herrn Hinz, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten. 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert anhand der Verwaltungsvorlage die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für die Erweiterung des Pflegeheims in Neuschönberg, ein Entwurf der Planung liegt bereits vor. Herr Bünning erklärt, dass sehr wohl der große Bedarf an der Erweiterung der Einrichtung gesehen wird, allerdings ist die EIS-Fraktion der Auffassung, dass die geplante Erweiterung nicht in das Ortsbild passt und sie aus diesem Grunde der Planung nicht zustimmen können.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           5

Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen:  0

Befangen: 0