Der Vertragsentwurf wird besprochen.

 

GV Breitfelder macht folgende Hinweise, die noch zu klären sind:

-        Die Frage der Befristung ist im Vertrag zu noch zu prüfen.

-        Die Endschaftsbestimmungen sollten Vertragsbestandteil sein bzw. als Anlage dann Bestandteil werden und bei geheftet sein.

 

Ausschussvorsitzender Kruse macht folgende Hinweise, die noch zu klären sind:

-        § 3 Abs. 8 Verdichtungsprüfung: Nach DIN auch für sonstige Gemeindegebiete, dass heißt, DIN sollte generell Standard sein.

-        § 3 Abs. 9 Wiederherstellung gemeindeeigener Flächen: Zum Zwecke der Beweissicherung müssen auch Arbeiten erlaubt sein.

-        § 3 Abs. 10 Verjährungsfrist: Es muss eine Klarstellung da sein, dass für die Geltendmachung dieses Anspruches nicht die gesetzliche Frist von 3 Jahren greift, sondern z.B die Laufzeit des Vertrages oder eine sonstige auch langfristige Festlegungsfrist. Beseitigung: Die Beseitigung muss auch auf sonstige Anforderung der Gemeinde, mit angemessener Fristsetzung, z.B. „optische Mängel im Dorfbild“ möglich sein.

-        § 3 Abs. 11: Es ist ein Anlagenverzeichnis anzufordern.

-        § 9 Ein neuer Absatz 5 ist aufzunehmen: Eingetragene Dienstbarkeiten: Die Gemeinde muss den Anspruch haben, dass diese auf Kosten der EON in angemessener Frist gelöscht werden können, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

-        §10 Rechtsnachfolge: Ein Rechtsnachfolger hat den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, zu übernehmen.

-         

Der Ausschuss empfehlt dem Bürgermeister, das Amt mit der Klärung der noch ausstehenden Fragen und Ergänzungen zu beauftragen und ggf. mit der EON in Kontakt zu treten, damit diese in der nächsten Sitzung abschließend besprochen werden können. 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0