Sitzung: 26.04.2010 Gemeindeentwicklungsausschuss (bis 26.06.2013)
Ausstellungen und
Konzerte sollten auch weiterhin in Eigenregie der Gemeinde im Schloss
durchgeführt und ermöglicht werden. Für private Aussteller und Künstler besteht
oft nicht die Möglichkeit, die zu erhebenden Nutzungsgebühren zu bezahlen. Doch
auch die Gemeinde ist angehalten, für Bereiche der Kunst, das Schloss offen zu
halten. Die öffentlichen Zuschussregelungen zur Sanierung weisen besonders auf
diese Option hin. Die Vergabe der Räumlichkeiten im Kellergeschoss lässt nach
Änderung der Nutzungsordnung einen Verhandlungsspielraum zu, dieser sollte
genutzt werden. Eine Reinigungsgebühr ist auf jedem Fall zu erheben zuzüglich
einer individuellen Gebühr.
Voraussetzung ist,
dass ein Konzept vorliegt, eine Aufsicht über den Zeitraum gestellt wird, eine
Haftungsversicherung des Ausstellers vorliegt, ein Haftungsausschluss der
ausgestellten Werk angenommen wird, die Anmeldung und Terminierung über die
Challenge-Erlebnisagentur erfolgt, der Ausstellungszeitraum nur über ein
Wochenende stattfindet.
Der Vorschlag wird
einstimmig angenommen.