Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wisch“.

 

  1. Dabei erhält der § 8 der Satzung für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 folgende Fassung:

 

㤠8 Steuertarif

 

Die Steuer beträgt 8 % der Besteuerungsgrundlage.“

 

  1. Für die Zeit ab dem 01.01.2020 erhält der § 8 der Satzung folgende Fassung:

 

㤠8 Steuertarif

 

Die Steuer beträgt 6 % der Besteuerungsgrundlage.“

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0