Herr Bürgervorsteher Meggle begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal Frau Dr. Hunzinger von der Denkmalbehörde des Kreises Plön und bedankt sich für ihre Bereitschaft, am heutigen Abend über die grundsätzlichen Ziele des Denkmalschutzes auch im Blick auf die gemeindlichen Gebäude zu berichten.

 

Frau Dr. Hunzinger stellt zunächst einmal sich und ihre Behörde vor. Sie könne zunächst einmal beruhigend signalisieren, dass auch, wenn das öffentliche Erhaltungsinteresse durchaus manchmal mit dem privaten Nutzerinteresse abzuwägen sei, sich die Denkmalbehörde als Partner verstehe. Sie erläutert das übliche Vorgehen. Die originale Substanz habe immer einen hohen Stellenwert. Wichtig sei, dass die Denkmalbehörde von Anfang an in die Planungen mit einbezogen werde. Hier müsse man sich die Zeit nehmen, um ins Gespräch zu kommen, denn es brauche zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

 

Selbstverständlich habe die Denkmalbehörde auch ein großes Interesse an einer modernen Haustechnik, denn diese habe einen Erhaltungswert für die Gebäude. Die Brandschutzmaßnahmen könnten einmal knifflig werden. Hier sei man aber immer in einem regen Austausch mit der Feuerwehr. Die fachlichen Standards in der Denkmalpflege sind im Wesentlichen die Materialgerechtigkeit (kein Kunststoff) und der geringstmöglichen Eingriff. Sie freut sich darauf, in die aktuelle Planungsphase des Rathauses eingebunden zu werden. Sie beantwortet im Anschluss daran die Fragen der Gremienmitglieder zur Rathaussanierung und weist darauf hin, dass alles, was bei Unterschutzstellung bereits vorhanden ist, Bestandsschutz genieße. Das bedeutet beispielsweise im Blick auf die Fenster, dass nur diejenigen Fenster, die tatsächlich ausgetauscht werden sollen, neu in Holz eingebaut werden müssen. Zur Frage der Zulässigkeit eines außen oder innen liegenden Fahrstuhls erklärt sie, dass beide Lösungen grundsätzlich möglich sind. Auch hier gelte der Maßstab des geringstmöglichen Eingriffs.

 

Auch für Maßnahmen einer energetischen Sanierung sind immer Kompromisse möglich. Auch hier gibt es also Möglichkeiten, die historische Substanz zu ertüchtigen, wie beispielsweise das Dämmen von Dachstühlen und eine innen liegende Isolierverglasung. Auch die Änderung von Grundrissen des Gebäudes sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die tragenden Wände oder auch eine künstlerisch wertvolle Ausstattung müssen dabei erhalten bleiben, ansonsten können Räume aber auch anders gestaltet werden.

 

Auf eine Frage zum Hafenpavillon erläutert sie, dass eine totale Rekonstruktion kein Denkmal mehr sein kann. Sie erläutert, dass dies der Fall sei, wenn mehr als 50 % rekonstruiert werden. Aber auch hier müsse man Einzelheiten anhand der konkreten Planung besprechen und abwägen.

 

Herr Bürgervorsteher Meggle dankt Frau Dr. Hunzinger für die interessanten Hinweise.

 

Frau Dr. Hunzinger verabschiedet sich.