Frau Krumlinde fragt das Gremium, ob für den B-Plan 67 Gründächer vorgesehen sind.

Die Vorsitzende Frau Henning antwortet darauf, dass Gründächer für die Nebengebäude wie Garagen, Carports, Schuppen etc. vorgeschrieben sind. --- Bei den Wohngebäuden ist eine Grünbedachung erwünscht, wenn es die Dachneigung zulässt. Eine vorgeschriebene Grünbedachung für den Geschosswohnungsbau, die Kita und die Seniorenwohngebäude konnte der Umweltbeirat im Planungsausschuss leider nicht erreichen.

 

Frau Krumlinde fragt weiter, ob man auf den Grundstücken nicht vorgeben / bestimmen kann, wie groß der Anteil der Grünflächen (Blumen, Rasen etc.) auf den Grundstücken sein muss.

Die Vorsitzende, Frau Henning, berichtet dass laut LBO die bebaute Fläche maximal 60% der Grundstücksfläche betragen darf.

Herr Plücker ergänzt, dass im B-Plan 67 festgelegt wurde, dass sämtliche Pflasterung z.B. der Auffahrten, Stellplätze, Parkplätze nur mit versickerungsfähigem Pflaster erfolgen darf. Dies würde ggf. vom Kreisbauamt kontrolliert.

 

Es wird daraufhin rege diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn man weiter Vorgaben bezüglich der Grünanlagen und ihres Umfanges machen könnte.

 

Die Vorsitzende fragt, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Da dies nicht der Fall ist, geht sie zum nächsten TOP über.