Geländer konnte auf Grund des Bewuchses von einem Nachbargrundstück noch eingebaut werden. Der Anlieger wurde vom Amt Probstei angeschrieben um den Bewuchs zu entfernen was bis zum heutigen Tag nicht geschehen ist. Vor Einleitung weiterer Maßnahmen sind lt. Aussage des Amtes Probstei Fristen abzuwarten.