Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, den Beschluss über den Antrag von Verbandsvertreter Taubner in namentlicher Abstimmung auszuführen.

 

 

Stimmberechtigte:  26

 

Ja-Stimmen:   17

Nein-Stimmen:   9

Enthaltungen:   0

Befangen: 0

 

 

 

Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, die Sechszügigkeit der Gemeinschaftsschule fortzuführen und weiterhin die gymnasiale Oberstufe anzustreben. Die für die Sechszügigkeit notwendigen Räumlichkeiten werden jetzt zur Verfügung gestellt. Sie sollen in Modulbauweise errichtet werden. Die erforderlichen Einzelheiten des Bauvorhabens sind in weiteren Sitzungen der Schulverbandsgremien zu beraten und zu entscheiden. Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von zwei Millionen Euro ist im Haushalt einzustellen, damit noch in diesem Jahr entsprechende Aufträge erteilt werden können.

 

 

Stimmberechtigte:  26

 

Ja-Stimmen:   16

Nein-Stimmen:   9

Enthaltungen:   1

Befangen: 0

 

Die Übersicht über das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

 

 


- Vorlagen-

 

Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt werden durch die Verwaltung weitere Unterschriftenlisten für die Resolution der Eltern  verteilt.

 

Im Anschluss daran gibt der Verbandsvorsteher einen Überblick über die Entstehung der Gemeinschaftsschule und die bisher dafür getroffenen Entscheidungen der Schulverbandsvertretung. Zwischenzeitlich wurde die Variante der Modulbauweise überprüft. Entsprechende Referenzobjekte wurden besichtigt. Nach den vorliegenden Kostenschätzungen ist diese Bauvariante ca. 1 Mio Euro günstiger. Der Verbandsvorsteher beschreibt weiterhin die Verunsicherung der Eltern, die durch die neu entfachten Diskussionen über die Zügigkeit und die Errichtung der gymnasialen Oberstufe entstanden ist. Er berichtet über die eingegangene Resolution der Eltern, die er für sich so unterschreiben kann. Eine gute Bildung ist nicht ohne Investitionen möglich, dies muss allen beteiligten Entscheidungsträgern klar sein.

 

Daraufhin verliest er den Antrag der Gemeinden Tröndel, Schwartbuck und Köhn der da lautet:

 

Aufgabe der Zielvorstellung zum sechszügigen Ausbau der Gemeinschaftsschule Probstei und der vorgesehenen Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe.

 

Aufgrund des Sachzusammenhanges spricht sich der Verbandsvorsteher dafür aus, über die Unterpunkte 3.1 und 3.2 gemeinsam zu beraten und zu beschließen.

 

Des weiteren bittet er den Amtsdirektor um Erläuterungen zu den Vorlagen der Verwaltung. Amtsdirektor Körber berichtet, dass die Verbandsvertretung beschlossen hatte, einen Wirtschaftsprüfer mit einer Folgekostenberechnung für den geplanten Anbau zu beauftragen. Alle angesprochenen Büros haben mitgeteilt, dass dies keine Aufgabe für einen Wirtschaftsprüfer ist, sondern ein Immobilienfachmann dafür zu Rate gezogen werden sollte. Daraufhin wurde bei der GMSH nachgefragt, ob eine derartige Berechnung möglich ist. Von dort wurde mitgeteilt, dass dies in der Kürze der Zeit nicht machbar wäre. Daraufhin hat man die Bewirtschaftungskosten der Grundschule Laboe als Annäherungsgröße herangezogen, damit überhaupt eine Größenordnung genannt werden konnte.

 

Für die Entscheidung zum Thema Modulbauweise wurden Preisanfragen gestartet, damit eine Richtungsentscheidung am heutigen Abend getroffen werden kann. Es handelt sich bei den Zahlen nicht um reine Ausschreibungsergebnisse. Von daher werden diese sich noch nach oben oder unten verändern. Gleichwohl hat sich gezeigt, dass durch die Modulbauweise erhebliche Kosten eingespart werden können. Von daher sind die vorgelegten Zahlen als Entscheidungsgrundlage auskömmlich.

 

Der Verbandsvorsteher bittet daraufhin die Vertreter der Gemeinden Köhn, Tröndel und Schwartbuck um eine Stellungnahme zu ihrem Antrag.

 

Verbandsvertreter Schütte-Felsche berichtet, dass in der letzten Sitzung der Schulverbandsvertretung Zweifel aufgekommen sind, ob die angestrebte Sechszügigkeit und die gymnasiale Oberstufe die richtige Lösung für die Schönberger Schule ist. Er teilt mit, dass diese Zweifel auch die Gemeinden Stakendorf und Krokau geäußert haben, in deren Namen er ebenfalls spricht. Verwundert zeigt er sich darüber, dass es bereits im Vorwege zur Sitzung eine Beratung von 15 Verbandsvertreterinnen und Vertretern gegeben hat, die einen Antrag formuliert und bereits unterzeichnet haben. Davon mussten die anderen Verbandsmitglieder aus der Presse erfahren. Dies ist nach seiner Auffassung ein schlechter Stil. Es spricht nichts dagegen vor einer Sitzung Mehrheiten einzuwerben, aber dies vorher dann in der Presse bekannt zu machen, habe er bisher noch nicht erlebt.

 

Zugegebener Maßen hätte man die Diskussion über die Größe und Ausrichtung der Gemeinschaftsschule viel früher führen müssen, dies räumt Verbandsvertreter Schütte-Felsche ein. In den letzten drei Monaten sein ihm aber erst die Tragweite des Beschlusses für eine Sechszügigkeit und einer gymnasialen Oberstufe deutlich geworden. Die damit verbundenen Kosten für die anstehenden baulichen Erweiterungen habe man erst im Januar diesen Jahres erhalten. In dieser Höhe habe man sie nicht erwartet. Er hat Verständnis für den Unmut der Eltern und der Schule, weil man die Diskussion früher hätte führen müssen. Er macht deutlich, dass es keine Diskussion über die eigentliche Schulform geben soll. Alle Kinder aus den verbandsangehörigen Gemeinden sollen in die Gemeinschaftsschule aufgenommen werden können, nicht aber darüber hinaus. Die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes haben eine Verpflichtung für ihre eigenen Kinder. Weitere Kinder sollten nur im Rahmen der bereits zur Verfügung stehender Kapazitäten aufgenommen werden. Nicht die Eltern entscheiden über die gymnasiale Oberstufe, sondern das Land. Das Bildungsministerium hat bereits erklärt, das nur wenige Gemeinschaftsschulen überhaupt eine gymnasiale Oberstufe erhalten werden.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen ist eindeutig rückläufig. Die quantitative Erweiterung der Schule läuft allen Prognosen zuwider. Im Augenblick sind die Schülerzahlen zwar hoch, aber man muss nur in die Kindergärten sehen, wie dramatisch die Zahlen zurückgehen. Durch die Sechszügigkeit entwickelt sich die Schönberger Schule zur „Staubsaugerschule“, die anderen Bildungseinrichtungen die Schüler wegnimmt. Der Kreis, als eigener Schulträger, wird der gymnasialen Oberstufe nicht zustimmen. Mit einer Investition von rd. 2 Mio Euro wird man auch nicht auskommen. Die tatsächlichen Kosten werden weitaus höher ausfallen. Geld, das die Gemeinden nicht haben, sondern finanzieren müssen. Die durch Verbandsvertreter Zurstraßen gefertigte Gegenrechnung der Schulkostenbeiträge ist nach Auffassung von Verbandsvertreter Schütte-Felsche so nicht richtig. Der Investitionskostenanteil am Schulkostenbeitrag beträgt lediglich 250,00 €. Zudem wird befürchtet, dass auch weitere Gebäude, wie die Mensa oder die Sportanlagen vergrößert werden müssen. Diese Kosten standen überhaupt noch nicht zur Diskussion. Es werden den Verbandsvertretern scheibchenweise in den nächsten Jahren immer mehr Brocken vorgeworfen werden, die zu finanzieren sind. Die Gemeinden können dies finanziell nicht verkraften.

 

Sein Lösungsansatz ist, die ersten beiden Jahrgänge Gemeinschaftsschule sechszügig durchlaufen zu lassen. Die dafür erforderlichen Räume müssen im vorhandenen System gefunden werden. Für die Zukunft ist dann die Sechszügigkeit aufzugeben. Die Auslaufplanung ist dem geänderten Bedarf anzupassen. Sichergestellt werden soll, dass nur verbandseigenen Kinder aufgenommen werden.  Man sei bereit, die Schule für die eigenen Kinder bestens auszustatten und dafür auch Geld in die Hand zu nehmen, darüber hinaus aber nicht. In zumutbarer Entfernung sind gute Gymnasien erreichbar. Eine gymnasiale Oberstufe in Schönberg ist sicherlich wünschenswert aber nicht zu finanzieren. Verbandsvertreter Schütte-Felsche spricht sich nochmals dafür aus, dem Antrag der Gemeinden Tröndel, Köhn, Schwartbuck, Stakendorf und Krokau, auf die Aufgabe der Sechszügigkeit, statt dessen die Schule vierzügig zu führen und auf die gymnasiale Oberstufe zu verzichten, zuzustimmen.

 

Verbandsvertreter Zurstraßen führt an, dass nicht nur der Investitionskostenanteil aus dem Schulkostenbeitrag in Höhe von 250,00 € gegengerechnet werden kann, sondern das für jeden Gastschüler 1.148,00 € fließen. Im übrigen sieht der Entwurf der Schulgesetzänderung vor, dass die Schulkostenbeiträge künftig „spitz“ abzurechnen sind. Die Schule war bisher bereits immer fünf oder gar sechszügig. Schon die Tatsache macht deutlich, dass die Sechszügigkeit nicht mit Millionen-Investitionen in die Erweiterung der Sporthallen oder die Mensa verbunden ist. Wenn eine Vierzügigkeit durchgesetzt wird, muss der Rest der Probstei vor der Tür stehen bleiben. Die Frage ist, ob das so gewollt ist.

 

In den Sitzungen des Planungszirkels wurden im Laufe einer Entwicklung Wünsche, Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten erörtert. Das Ergebnis der Arbeit ist das vorliegende Raumkonzept. Von Mensaerweiterung und Sporthallenerweiterung ist da keine Rede. Aber eine gymnasiale Oberstufe braucht Räume. Wie viele muss im Laufe der Zeit anhand der tatsächlichen Schülerzahlen ermittelt werden. Geld wird in die Hand genommen werden müssen, aber man muss dabei auch die Einnahmesituation betrachten. Zusätzliche Schulkostenbeiträge werden kommen. Die Mehrfachnutzung von Räumen ist eine Frage der Organisation, z. B bei der Essensausgabe. Die Frage, ob die Schönberger gymnasiale Oberstufe zu Lasten anderer Gymnasien geht, kann verneint werden, weil die Gemeinschaftsschule einen anderen Weg zum Abitur anbietet, als es traditionelle Gymnasien wie die in Heikendorf oder Lütjenburg tun. Dort werden keine Kinder „abgezogen“. Allein 115 Kinder aus der Probstei besuchen Gymnasien bzw. Gesamtschulen  in Kiel. In bezug auf sinkende Schülerzahlen bleibt festzustellen, dass es regionale Unterschiede gibt. Im Schuljahr 2009/10 sollten die Grundschule in Schönberg nach der Schulentwicklungsplanung 353 Kinder besuchen. Tatsächlich waren es 411. Die Eltern entscheiden mit ihrem Wahlrecht welche Schule besucht wird. Diese Tatsache kann Schulentwicklungsplanung nicht prognostizieren.

 

Daraufhin stellt Verbandsvertreter Taubner nachfolgenden Antrag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, die Sechszügigkeit der Gemeinschaftsschule fortzuführen und weiterhin die gymnasiale Oberstufe anzustreben. Die für die Sechszügigkeit notwendigen Räumlichkeiten werden jetzt zur Verfügung gestellt. Sie sollen in Modulbauweise errichtet werden. Die erforderlichen Einzelheiten des Bauvorhabens sind in weiteren Sitzungen der Schulverbandsgremien zu beraten und zu entscheiden. Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von zwei Millionen Euro ist im Haushalt einzustellen, damit noch in diesem Jahr entsprechende Aufträge erteilt werden können.

 

Verbandsvertreter Taubner appelliert an die Mitglieder der Schulverbandsvertretung hier und heute eine verlässliche Entscheidung für die Eltern und Schüler zu treffen.

 

Verbandsvertreter Sinjen zitiert aus dem Protokoll des Hauptausschusses vom 01.10.2008:

 

„Nach Auffassung von Verbandsvertreter Zurstraßen sollten vor allem drei Ziele verfolgt werden:

 

1.       Die gymnasiale Oberstufe entsprechend aufzubauen;

2.       allen Kindern, die zum Schulverband gehören, den Besuch der Gemeinschaftsschule zu ermöglichen und

3.       die Haushalte der Mitgliedsgemeinden nicht an die Wand zu fahren.“

 

Genau das, was Verbandsvertreter Zurstraßen seinerzeit gefordert hatte, wird nun durch die Gegner der Sechszügigkeit gefordert, nämlich die Haushalte nicht an die Wand zu fahren. Die ersten Gemeinden mussten aufgrund ihrer finanziellen Situation bereits eine Fehlbedarfszuweisung beantragen. Finanzielle Verpflichtungen können nicht mehr eingehalten werden. Weiterhin steht im oben genannten Protokoll, dass es „in einigen Jahren rd. 40 % weniger Kinder geben wird“. Diese Tatsache könne man nicht einfach ignorieren. Verbandsvertreter Sinjen reicht eine Petition zur Schulplanung des Schulverbandes ein, der ebenfalls eine Unterschriftenliste beigefügt ist.

 

Die Petition und die Unterschriftensammlung sind dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Verbandsvertreter Zurstraßen macht nochmals deutlich, dass die tatsächlichen Schülerzahlen von den Schülerzahlenprognosen nach oben abweichen. Es werden auch keine Haushalte an die Wand gefahren, weil die Schulkostenbeiträge die Kosten für den Bau und die Unterhaltung der neuen Schule teilweise mit auffangen. Man kann bezweifeln, ob mit den vorhandene und künftigen Schülerzahlen die Sechszügigkeit erreicht wird oder nicht. Wenn ja stimmt seine Berechnung. Wenn nicht und die Schule bleibt dauerhaft vierzügig, steigt die Belastung für die Verbandsmitglieder, weil die bereits bestehenden Gebäude nach wie vor unterhalten und bewirtschaftet werden müssen und zwar gänzlich ohne Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen.

 

Verbandsvertreter Stoltenberg freut sich über das Lob des Verbandsvorstehers für den Hinweis, dass Modulbauweise kostengünstiger ist und das dadurch Gelder eingespart werden können. Tatsache ist, dass der Planungszirkel angeblich monatelang gearbeitet hat und letztlich die entscheidende Lösung des baulichen Problems von außen gekommen ist. Er als Verbandsvertreter sieht sich in der finanziellen Verantwortung für die Gemeinde und für den Schulverband. Gut ist zu wissen, dass nicht in absehbarer Zeit eine Mensaerweiterung ansteht und keine weiteren Sporthallen gebaut werden müssen, weil Sportunterricht auch nachmittags erteilt werden kann. Fraglich ist, was der TSV Schönberg von dieser Absicht des Schulverbandes hält. Zudem sind beispielsweise die zusätzlichen Kosten der Schülerbeförderung überhaupt noch nicht hinreichend erörtert und berechnet worden. Alle weiteren anfallenden Kosten für eine sechszügige Schule sollten sauber recherchiert und berechnet werden. Da Modulbauten in einem weitaus kürzeren Zeitraum gebaut werden können als herkömmliche Bauten, hat man Zeit genug um entsprechende Berechnungen anzustellen. Die Eltern dürfen auch nicht in dem Glauben gelassen werden, dass der Schulverband über die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe entscheidet, sondern das tut das Bildungsministerium. Es ist auch nicht sicher, dass die Kinder der Verbandsmitgliedsgemeinden an der Gemeinschaftsschule aufgenommen werden. Hierfür gibt es eigene Kriterien. Notfalls müssen auch über 29 Kinder in einer Klasse aufgenommen werden, auch das sehen die Bestimmungen vor. Die jetzt vorherrschende „Glückseeligkeit“ der Eltern könnte sich sehr schnell vielleicht ganz anders darstellen. Verbandsvertreter Stoltenberg möchte, dass die Eltern aufgeklärt werden und nicht gefilterte Informationen erhalten.

 

Verbandsvertreter Övermöhle erläutert, dass die Kinder seiner Gemeinde neuerdings überwiegend nach Schönberg auf die Gemeinschaftsschule gehen und nicht mehr, wie bisher, nach Lütjenburg. Von daher tut er sich sehr schwer mit seiner Entscheidung am heutigen Abend. Alle Gemeinden des Schulverbandes sind gleichzeitig Mitglied des Kreises Plön. In die Gymnasien in Lütjenburg, Preetz und Heikendorf hat der Kreis in den letzten Jahren über fünf Millionen € investiert. Dass bezahlen die Gemeinden ebenfalls über ihre Kreisumlage. Die Zahlen in den Kindergärten zeigt, dass definitiv weniger Kinder vorhanden sind. Kinder die nach Schönberg gehen werden an anderen Schulen fehlen. Von daher stehen alle Verbandsvertreter heute vor einer schweren Entscheidung.

 

Verbandsvertreter Cordts kritisiert, dass von Seiten Verbandsvertreter Stoltenbergs in der Sache dauernd „Störfeuer“ gelegt werden. Dies ist so nicht in Ordnung. Hier auch davon zu reden, dass die Eltern durch den Schulverband nicht ausreichend informiert und Halbwahrheiten verbreitet werden, ist anmaßend. Ausgerechnet jemand, der sämtliche Mitglieder des Schulverbandes  wissentlich und nachweislich belogen hat, kritisiert in dieser Art das bisherige Verfahren.

 

Daraufhin äußert Verbandsvertreter Stoltenberg Vorwürfe gegen Verbandsvertreter Cordts in Bezug auf sein Verhalten im Hauptausschuss der Gemeinde Schönberg, als es um die Beratungen um den Sportplatz an der Strandstraße ging. Nachdrücklich weist Verbandsvorsteher Wichelmann Verbandsvertreter Stoltenberg darauf hin, dass hier nicht der richtige Ort ist, um derartige Streitigkeiten auszutragen und bittet eindringlich darum, diese Diskussion sofort zu beenden.

 

Da der Antrag von Verbandsvertreter Taubner der weitergehende ist, bittet Verbandsvorsteher Wichelmann darum, über diesen Antrag zu beschließen. Verbandsvertreter Cordts stellt daraufhin den Antrag auf namentliche Abstimmung:

 

 

 

Daraufhin ergeht nachfolgender Beschluss der Schulverbandsvertretung