Beschluss:

 

Der Bau- Verkehrsausschuss beschließt, die gemeindlichen Geschwindigkeitsmessgeräte an den nachfolgend aufgeführten Standorten aufzustellen:

 

  1. Friedhofsweg
  2. Damm
  3. Probsteier Allee Fahrtrichtung Große Mühlenstraße
  4. Höhndorfer Tor
  5. Große Mühlenstraße von Krummbek kommend

 

Der Bürgermeister kann von den genannten Standorten die 4 Standorte auswählen, an denen die Messgeräte aufgestellt werden sollen.


Herr Ehlers erläutert die Vorlage und teilt mit, dass mittlerweile in der Straße „Damm“ das Verkehrszeichen über die Geschwindigkeits- und Tonnagebegrenzung angebracht worden ist. Herr Schimmer regt an, dass Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h etwas höher oder aber Piktogramme anzubringen.

Der Bürgermeister hebt hervor, dass bei der Auswahl eines Standortes für die Geschwindigkeitsmessgeräte berücksichtigt werden muss, dass in einer Kurvenlage keine vernünftige Auswertung gefahren werden kann. Die Gemeinde Schönberg besitzt zurzeit 4 Geschwindigkeitsmessgeräte mit Auswertungsfunktion, ein Gerät konnte aufgrund einer Störung nicht ausgelesen werden. Der Bürgermeister teilt mit, dass ein altes Geschwindigkeitsmessgerät in Neuschönberg defekt ist und nun gegen eines ausgewechselt wird, dass zukünftig auch ausgewertet werden könne. Der Preis hierfür beläuft sich auf ca. 2.500,00 €. Der Vorschlag von Herrn Kokocinski ist, die Messgeräte nach 3 Monaten erneut umzustellen und dann in der Urlaubszeit die Straßen Strandstraße und Fernautal als Standorte mit aufzunehmen.

Es folgt eine rege Diskussion über verschiedene Standorte.

Herr Lüken favorisiert folgende Standorte: „Damm“ Ortseingang, „Friedhofsweg“ Richtung Schule Höhe Lehrerparkplatz, „Probsteier Allee“ und „Höhndorfer Tor“ Ortseingang.

Frau Henning schlägt folgende Standorte vor: „Probsteier Allee“, „Strandstraße“ Höhe Museumsbahnhof Strecke Villa Helene, „Große Mühlenstraße“ Höhe Lidl von Krummbek kommend.

 

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dass sollte bis dahin das fünfte Geschwindigkeitsmessgerät (ehemals Neuschönberg) geliefert worden sein, könne dieses dann für den noch nicht berücksichtigten Standort genutzt werden.