Sitzung: 27.02.2020 Bau- und Wegeausschuss
Hierbei geht
es um anfallendes Schmutzwasser und gesammeltes Niederschlagswasser.
Die Pflicht zu dem Abwasser und Niederschlagswasserbeseitigung liegt bei
den Gemeinden.
Es kann durch
ein Abwasserbeseitigungskonzept übertragen werden. Es muss aber den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen. In unserer Gemeinde wird die
Abwässer- Beseitigung durch die ZVO vollzogen.
Bei
Niederschlagswasser ist darauf zu achten, auf ausreichende Kapazitäten der
Kanalisation, regelmäßige Aktualisierung der Einleitungserlaubnisse und
frühzeitige Einbeziehung der Wasserbehörde
bei Bauleitverfahren. Seit Oktober 2019 wurde ein neuer Erlass zum Umgang mit
Niederschlagswasser eingeführt mit Verschärfung der Anforderungen. Die untere
Wasserbehörde sollte frühzeitig bei der Planung mit einbezogen werden mit dem
Umgang mit Regenwasser.