Klaus-Dieter Finck führt aus, dass das Land beabsichtigt, eine Sammelausschreibung für gleichartige Feuerwehrfahrzeuge auf den Weg zu bringen. Dieses Verfahren soll dazu führen, dass innerhalb Schleswig-Holsteins die Fahrzeugflotten der Feuerwehren harmonisiert werden. Der Vorteil einer solchen Verfahrensweise ist, dass auch bei gemeindeübergreifender Hilfe stets eine Einarbeitung auf dem jeweiligen Fahrzeugtyp gegeben ist, dessen Beladung mit Rüstmaterial ebenfalls vereinheitlicht werden soll.

 

Durch die Wehrführung wird diese Verfahrensweise ausdrücklich begrüßt. Da ohnehin die Ersatzbeschaffung des LF (Löschfahrzeug) ansteht, sollte der Verband sich unbedingt an der Sammelausschreibung beteiligen.

 

Nach den Berechnungen der Feuerwehr ist die Generierung eines Zuschusses in Höhe von 136.000,00 EUR möglich. Da die Ausschreibung als Sammelausschreibung erfolgen soll, sind erhebliche Einsparungen aufgrund der Bestellmengen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wirbt er für eine Beteiligung an der anstehenden Sammelausschreibung.

 

Darüber hinaus berichtet er darüber, dass mehrere LFKatS zur Verteilung anstehen. Diese Fahrzeuge werden für Katastropheneinsätze im gesamten Bundesgebiet bei einer Vielzahl örtlicher Wehren vorgehalten. Entgegen der bisherigen Rechtslage ist es nun aber möglich, dass der für das LFKatS zu vergebende Punktwert bis zu 75 % auf den Bedarf der jeweiligen Feuerwehr angerechnet wird. Es steht damit zur Deckung des örtlichen Bedarfs der Feuerwehr zur Verfügung. Allerdings gilt es zu beachten, dass derartige Fahrzeuge in die Feuerwehr-Bereitschaft übergehen, so dass im Katastrophenfall ein Abzug des Fahrzeugs einschließlich der Besatzung erfolgen würde. 50 % der laufenden Betriebskosten hätte im Übrigen der Zweckverband zu tragen. Die Wehrführung trägt vor, dass die Bedingungen für die Übernahme des Fahrzeugs auf Seiten des Zweckverbandes ideal seien. Vor allem verfüge man über den notwendigen Platz zur Unterbringung des Fahrzeugs. Da auch das zurzeit im Einsatz befindliche Rüstfahrzeug ersetzt werden müsse, sollte der Verband zügig sein Interesse an der Übernahme an einem der zur Verteilung anstehenden Fahrzeuge bekunden.

 

Nach einer angeregten Diskussion, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung, weist der Vorsitzende darauf hin, dass eine Entscheidung für eine Beteiligung an der Sammelausschreibung bis zum 30.06.2020 zu treffen wäre. Er bittet daher die Mitglieder der Verbandsvertretung darum, innerhalb ihrer Gemeinden das jeweilige Meinungsbild zur vorgeschlagenen Beschaffung zu eruieren. Die Kämmerei der Amtsverwaltung wird gebeten, die Auswirkungen der Beschaffung auf die Höhe der Umlage überschlägig zu berechnen.

 

Dem Vorschlag der Wehrführung, das Interesse an dem LFKatS zu bekunden, folgt die Verbandsversammlung.