Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Haushaltssatzung 2010 auf einheitlich 350 % festzusetzen.


Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Willms, trägt vor, dass den Ausschussmitgliedern zur heutigen Sitzung ein Haushaltsentwurf 2010 vorliegt, der den Stand der derzeitigen Einnahmen und Ausgaben realistisch wiederspiegelt. Danach werden die laufenden Einnahmen nicht reichen, um die laufenden Ausgaben zu decken.

Nach bisherigen Planungen verbleibt eine Sollfehlbetrag von 19.200 €. Die Aussichten der mittelfristigen Finanzplanung sehen entsprechend aus.

Der Ausschuss ist daher aufgefordert mögliche Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung einzuleiten. Hierzu liegt den Ausschussmitgliedern der Erlass des Innenministeriums vom 30.06.09 zur Haushaltskonsolidierung vor, der im Wesentlichen die Punkte der Einnahmeverbesserungen und Ausgabenreduzierungen benennt.

Bei Durchsicht des Haushaltes der Gemeinde Lutterbek wird aber schnell deutlich, dass es kaum Stellschrauben gibt.

 Nach Abzug der Umlageverpflichtungen verbleiben der Gemeinde Steuereinnahmen in Höhe von 122.200 €. Allein für den Bereich der Schulen und Kindergärten muss die Gemeinde einen Betrag von 112.800 € aufbringen. Hinzu kommen weitere Pflichtausgaben für den Bereich der Feuerwehr, der Gemeindestraßen sowie der Straßenbeleuchtung.

Der Anteil der freiwilligen Ausgaben ist schwindend gering und bereits auf das Nötigste reduziert.

 

Herr Willms macht deutlich, dass die Haushaltslage der Gemeinde sehr ernst ist. Zwar erwarte die Gemeinde im laufenden Jahr Ausgleichszahlungen des AZV Ostufer Kieler Förde für die Übertragung der Regenwasserleitungen, allerdings wird dieses ein einmaliger Effekt sein. Anderseits sind von diesen Zahlungen bereits 50.000 € im Nachtrag 2009 verplant worden.

 

Der Gemeinde verbleibt letztlich nur noch eine Möglichkeit der nachhaltigen Einnahmeverbesserung. Wenngleich es sich um eine sehr unpopuläre und bedauernswerte Maßnahme handelt, spricht sich Herr Willms für eine Steuererhöhung aus. Das Land gibt die Vorgaben im Rahmen der Fehlbedarfszuweisungen den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 330 % und für die Grundsteuer B und der Gewerbesteuer auf 350 % festzusetzen. Herr Willms beantragt, die Hebesätze auf dieses Niveau zu erhöhen.

 

Herr Woltmann spricht sich gegen eine Steuererhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Die konjunkturelle Entwicklung sollte seiner Meinung nach erst einmal abgewartet werden. Auch im Hinblick der baldigen Ausgleichszahlungen des AZV sieht er keinen Spielraum für Steuererhöhungen.

 

Herr Brockmann kritisiert das „finanzielle Ausbluten“ der Gemeinden. Als letztes Glied in der Kette haben die Gemeinden die finanziellen Folgen der Bundes- und Landespolitik zu tragen und sind daher gezwungen den eigenen Bürgerinnen und Bürgern in die Taschen zu greifen. Die Gemeinde können dies nicht kommentarlos hinnehmen und mit Steuererhöhungen egalisieren.

Wenn es aber zu Steuererhöhungen kommen muss, so gibt Herr Brockmann zu Bedenken, dass in der Vergangenheit stets der gleiche Hebesatz für die Grundsteuer A und B erhoben worden ist. Dieses sollte auch in der jetzigen Diskussion beachtet werden.

 

Es schließt sich eine weitere Aussprache an mit folgendem Ergebnis an:

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen:

Befangen: 0

 

Bürgermeister Peters regt an, die Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses auf den Prüfstand zu stellen. Diese ist seit dem Jahr 2002 nicht angepasst worden.

 

Die Liste der Haushaltskonsolidierung wird punktuell durchgesprochen. Als mögliche Maßnahmen der Ausgabereduzierung sollte die Reduzierung der Brenndauer der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf Energiesparlampen geprüft werden.