Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Einrichtung einer dritten Hortgruppe zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis Schuljahresbeginn 2011/12 (01.08.2011). Der Elternbeitrag wird auf 170,00 € monatlich erhöht. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, die Entgeltordnung entsprechend anzupassen und geeignetes Personal einzustellen.

 

 


Amtsmitarbeiterin Johansson berichtet, dass in der letzten Sitzung des Hauptausschusses der Vorschlag gemacht worden ist, die Elternbeiträge für den Hort, an die Elternbeiträge für die übrigen Kindertagesstätten in der Gemeinde Schönberg anzupassen. Bei der Gründung des Hortes hatte man ebenfalls die Elternbeiträge analog erhoben. Durch die Gemeinde Schönberg wurde vor kurzem eine Neukalkulation der Beiträge vorgenommen. Diese wurden daraufhin erhöht. Wenn die Kalkulation analog an die neuen Betreuungszeiten des Hortes angepasst werden, ergibt sich ein monatlicher Beitrag in Höhe von 170,00 € für die Eltern der Hortkinder. Bisher wurde für dieselbe Betreuungszeit ein Entgelt in Höhe von 140,00 € erhoben.

 

Es ergibt sich somit nachfolgende Berechnung:

 

Beitrag neu      170,00 € x 45 Kinder x 12 Monate     =          91.800,00 €

 

Bisherige Einnahmen

 

140,00 € x 40 Kinder x 12 Monate                             =          67.200,00 €

 

Mehreinnahme                                                            =          24.600,00 €

 

Die Personalmehrkosten betragen                                                                             26.830,00 €

abzüglich Kreiszuschuss von 13 %                                                                ./.           3.488,00 €

abzüglich Landeszuschuss ca. 15,5 %                                                           ./.           4.159,00 €

 

Personalmehrkosten abzüglich der Zuschüsse                                                          19.183,00 €

 

abzüglich der Mehreinnahmen durch höhere Elternbeiträge (24.600,00 €) erwirtschaftet der Schulverband ein Plus von 5.417,00 €.

 

Um den vorübergehenden Mehrbedarf an Hortplätzen abdecken zu können, wird vorgeschlagen, befristet die dritte Hortgruppe einzurichten und das monatliche Entgelt wie vorgeschlagen zu erhöhen. Bei sozial schwachen Familien greift die Sozialstaffel, insofern werden diese nicht mit Mehrkosten belastet. Die Entgeltordnung ist entsprechend anzupassen. Amtsmitarbeiterin Johansson weist noch auf zwei redaktionelle Änderungen der Entgeltordnung hin, die in diesem Zusammenhang geändert werden sollten. Diese hatte der Hauptausschuss der Verbandsvertretung in seiner Sitzung am 02.12.2009 bereits empfohlen.

 

Daraufhin fasst die Schulverbandsvertretung nachfolgenden

 

 

 


Stimmberechtigte: 26

 

Ja-Stimmen:   26

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

Befangen: 0