Sitzung: 12.11.2019 Finanzausschuss
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf vom
01.01.2020.
Nach § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG)
dürfen kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung erhoben werden.
Diese Satzung verliert, sofern sie nicht für
eine kürzere Geltungsdauer erlassen ist, zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre
Gültigkeit.
Die Gemeinde Stakendorf erhebt derzeit
Schmutzwassergebühren nach ihrer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die
zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf (Beitrags- und
Gebührensatzung) vom 21. September 2004, die rückwirkend am 01. August 2002 in
Kraft getreten ist. Insofern verliert diese Satzung spätestens mit Ablauf des
31.Juli 2022 ihre Gültigkeit.
Damit würde die bestehende Satzung nicht mehr
den vollen neuen Kalkulationszeitraum vom 01.Januar 2020 – 31.Dezember 2022
abdecken.
Der Erlass einer neuen Satzung bereits zum
01.Januar 2020 scheint daher sinnvoll zu sein.
Die neue Satzung, die als Anhang dieser
Vorlage beigefügt ist, wurde auf der Grundlage der Mustersatzung des Schleswig-Holsteinischen
Gemeindetages gefertigt.
Über die Festsetzung der Verbrauchsgebühr nach § 5 Abs. 1 liegt der
Gemeindevertretung eine gesonderte Sitzungsvorlage vor.
Stimmberechtigte: 4 |
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Ja-Stimmen: 4 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |