Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Gebührenkalkulation für die Märkte der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren gemäß Anlage zur Niederschrift.

 


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Gemeindevertreter Wegner wundert sich, dass bei der Gebühr ein Unterschied zwischen dem Jahrmarkt und dem Wochenmarkt gemacht werde.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass der § 6 KAG eine sehr differenzierte Betrachtung fordert. Die unterschiedliche Gebührenkalkulation habe mit dem unterschiedlichen Nutzungscharakter und mit dem unterschiedlichen Versorgungsumfang zu tun.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0