Sitzung: 23.09.2019 Gemeindevertretung
Vorlage: STOLT/BV/035/2019
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.332,61 € zur Kenntnis.
Beschluss:
Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stoltenberg ist der
Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über
die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der
beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2019
bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der
eingerichteten Deckungskreise unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben
von 1.332,61 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 €
übersteigen, keine entstanden.
Stimmberechtigte: |
7 |
||
Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |