Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt den im 1. Halbjahr 2019 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.604,10 € zu.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Fiefbergen ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 2.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Es sind aber erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.000 € übersteigen, in Höhe von 9.604,10 € entstanden. Eine entsprechende Aufstellung liegt vor.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0