Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das vorgestellte Baukonzept und den Beginn der Umsetzung im Jahr 2019 zu beschließen sowie die zusätzlich notwendigen Mittel im Haushalt 2020 bereitzustellen.


Die Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet den Bürgermeister um weitere Erläuterungen. Bürgermeister Voss begrüßt den Architekten Herrn Stiebe vom Architekturbüro s2n und Frau Slamanig von der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig Holstein e. V.. Er bittet Herrn Stiebe, das Baukonzept für die neue Kindertagesstätte im Krützkrög darzustellen.

 

Herr Stiebe erläutert das Baukonzept anhand der bereits mit der Sitzungseinladung übersandten Pläne. Im Einzelnen stellt er dar, dass die dreigruppig geplante Einrichtung drei Einheiten, bestehend aus Gruppen-, Neben- und Sanitärraum, sowie den zusätzlich notwendigen Funktionsräumen habe, die sich um eine als Mehrzweckraum nutzbare Halle gliedern. Dieser Bereich sei durch variable Möbel teilbar. Die dort vorhandene Deckenkonstruktion erhöhe die Raumhöhe, schaffe Lichteinfall und Lüftung und wirke wie ein umgedrehtes Boot. Für die Kinder werde hier durch die offen liegenden Konstruktionselemente sichtbar, wie sich ein Haus aufbaut. Die Seitenflure der Halle werden als Mensa genutzt. Das Gebäude werde als Ziegelbau mit einem Holzbalkendach, welches sich nach außen neige und somit eine funktionelle Entwässerung gewährleiste, ausgebildet.

 

Auf Nachfrage bestätigt Architekt Stiebe, dass die Einrichtung insgesamt ausreichend Platz biete und die einzelnen Raumgrößen die Mindestvorgaben einhalten. Auch seien Kosten für notwendige akustische Maßnahmen für die gesamte Kita einkalkuliert. Das genaue Akustikkonzept sei jedoch noch von einem Akustiker zu berechnen.

 

Ausschussmitglied Petrowski zeigt auf, dass im Leistungsverzeichnis keine Positionen für notwendigen Brandschutz eingesetzt seien. Hierzu merkt Herr Stiebe an, dass aus baulicher Sicht aufgrund der eingeschossigen Bauweise zum Beispiel keine Fluchttreppe notwendig sei, er erläutert das Brandschutzkonzept. Ob eine Alarmierungsanlage und weitere elektronische Brandschutzmaßnahmen notwendig sind, muss vom beauftragten Haustechnikplaner ermittelt werden. Er geht davon aus, dass im Gesamtvolumen der Kostengruppe 400 entsprechende Mittel einkalkuliert sind.

 

Die Vorsitzende bittet Frau Slamanig, die Erläuterungen aus Sicht des Trägers und in Bezug auf das pädagogische Konzept zu ergänzen.

 

Frau Slamanig beschreibt die Halle als sehr wichtiges Element für eine zeitgemäße Kindertagesstättenbetreuung, da das höchste Bedürfnis der Kinder die Bewegung sei. Dies ließe sich auch in Bezug auf eine inklusive Ausrichtung der Einrichtung in den geplanten Räumlichkeiten vielseitig umsetzen. Dazu trage insbesondere auch die bauliche Gliederung bei. Anschließend erläutert sie das offene Konzept des Trägers in Bezug auf das Baukonzept. Sie hebt hervor, dass das Raumkonzept flexibel sei und damit auf verschiedene Bedarfslagen hinsichtlich des Alters der Kinder reagiert werden kann.

 

Auf Bitten der Vorsitzenden erläutert Herr Dräbing die Finanzierung der Baumaßnahme, wie sie in der Vorlage dargestellt ist. Er berichtet, dass der Anteil des Kreises Plön am aktuellen Landesinvestitionsprogramm für Kindertagesstätten lediglich rund 1,04 Millionen € betrage, gleichzeitig aber in vielen Regionen des Kreises der Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen bestehe. Dies habe zur Folge, dass die in der Landesrichtlinie dargestellten maximalen Förderquoten bei weiten nicht erreicht werden und sich deshalb der Eigenanteil der Gemeinde Laboe an den Investitionskosten für die neue Kindertagesstätte von 463.550 € auf voraussichtlich rund 893.000 € erhöhen werde. Da derzeit in keiner Weise absehbar sei, ob sich in den Folgejahren höherer Förderquoten ergeben können und mit dem Baubeginn im Neubaugebiet bereits im Jahr 2020 zusätzlicher Platzbedarf entstehe, sei ein Abwarten jedoch keine Option.

 

Gemeindevertreter Petrowski bittet darum, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung mitzuteilen, ob und in welcher Höhe notwendige Brandschutzanlagen einkalkuliert wurden und darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig Holstein Ausschreibungsbedingungen werden.

 

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0