Frau Maaß erklärt, dass entsprechend der geltenden wasserrechtlichen Vorschriften die Gemeinde abwasserbeseitigungspflichtig sei. Dies umfasse das Schmutzwasser sowie das Niederschlagwasser. Die Gemeinde könne die Pflicht zur Abwasserbeseitigung auf Dritte übertragen. Der Schmutzwasserbereich sei bereits auf den ZVO übertragen worden, nun solle auch die Niederschlagwasserbeseitigung mit allen Rechten und Pflichten zum 01.01.2020 auf den ZVO übertragen werden. Das bedeutet, dass fortan der ZVO für die funktionierenden Regenwasseranlagen wie z.B. Kanäle, Regenrückhaltebecken, Einleitungsstellen verantwortlich sei und Sanierungen durchführen müsse. Somit würden die Regenwasserkanalbenutzungsgebühren künftig vom ZVO erhoben.

Herr Pfeiffer vergleicht die Kosten für den Grundstückseigentümer. Zurzeit koste der Quadratmeter versiegelte Fläche 0,56 €, nach Vertragsabschluss würde pro Quadratmeter versiegelte Fläche nur eine Gebühr in Höhe von 0,40 € zuzüglich einer Jahresgrundgebühr von 25,00 € anfallen. Bei einer durchschnittlich großen versiegelten Fläche sollten keine größeren Mehrkosten entstehen.

Herr Borchert vom ZVO erklärt kurz den Zusammenhang zwischen Gebührenkalkulation und den daraus resultierenden Investitionsmaßnahmen.