Herr Bürgermeister Voß erläutert ausführlich die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Er habe Gespräche geführt und ihm sei Interesse am Bau eines neuen Strandkiosks signalisiert worden. Er sei daher guter Dinge, dass man genügend Interessenten finden werde, um tatsächlich auswählen zu können. In der vorangegangenen Diskussion habe die SPD-Fraktion angeregt, vor Beschlussfassung eine Überprüfung der Baukosten vorzunehmen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Verpachtung des Gebäudes durchzuführen. Er habe daher ein Angebot eines Projektbüros angefordert und dieses der nicht-öffentlichen Vorlage zu TOP 18 hinzugefügt. Die Frage, die noch zu klären sei, sei die Frage, ob die Gemeinde selbst baut und einen Betreiber sucht, oder ob sie Bau und Betrieb an einen privaten Betreiber vergibt. Das Grundstück selbst würde in Erbpacht vergeben.

 

Herr Gemeindevertreter Slenczek hat massive Zweifel an der Kostenschätzung. Diese komme ihm zu hoch vor. Man brauche zunächst anständige Grundlagen, um entscheiden zu können. Diese liegen am heutigen Abend jedoch noch nicht vor. Er plädiert außerdem dafür, dass die Gemeinde selbst baut, und damit die Chance nutzt, wieder mehr eigene Gebäude in den Bestand zu bekommen.

 

Herr Gemeindevertreter Wenzel erinnert daran, dass dieses Thema die Gemeindevertretung bereits eine ganze Weile bewege. Er möchte darauf hinweisen, dass die Kostenschätzung nicht etwa von der Verwaltung, sondern von einem Architekten stamme. Er sei dafür, den Bau und Betrieb ganz zu vergeben. Ein privater Investor habe ganz andere Möglichkeiten was die Preisbildung angehe. Im Übrigen werde das Grundstück nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben

 

Herr Gemeindevertreter Petrowski findet die Reihenfolge der abzuarbeiten Tagesordnungspunkte zu diesem Thema am heutigen Abend merkwürdig. Auf dieser Grundlage könne er nicht entscheiden. Er könne doch nicht jetzt über etwas entscheiden, von dem man nicht wisse, wie die Zahlen aussehen. Die bisher geschätzten Baukosten in Höhe von 635 000 Euro sind aus seiner Sicht viel zu hoch. Er könne nur davor warnen, ein Grundstück in 1 A-Lage wegzugeben und dafür nur einen geringen Pachtzins zu erhalten. Außerdem sei zu bedenken, dass die Gemeinde für die Dauer des Erbpachtvertrages dann keinen Zugriff auf dieses Grundstück in Toplage habe.

 

Herr Bürgervorsteher Meggle bekräftigt, dass man in der Tat seit 2015 an diesem Thema dran sei. Seit zwei Jahren bereits habe man dort eine Ruine stehen. Er möchte an dieser Toplage nicht viele weitere Jahre eine Ruine stehen haben. Er plädiert daher für die Alternativer A des Beschlussvorschlags.

 

Auch Herr Gemeindevertreter Fleischfresser ist der Auffassung, dass die Gemeinde nicht selbst bauen sollte. Als besonders wichtig hebt er die öffentlichen WC-Anlagen, die zum Kiosk gehören, hervor

 

Frau Gemeindevertreterin Bern weist darauf hin, dass private Investoren auch ganz andere Preise bei Baufirmen erzielen könnten als die öffentliche Hand. Außerdem mache es Sinn, dass ein Investor für den Bau und Betrieb gleichermaßen zuständig sei, denn wenn die Gemeinde baut, laufe sie Gefahr, dass die Raumaufteilung einem späteren Betreiber nicht ins Konzept passe. Sie gibt außerdem zu bedenken, dass es auch zu Lasten der Kontinuität gehe, wenn man versuche aus gastronomischen Betrieben möglichst viel heraus zu pressen.

 

Es schließt sich eine weitere kontroverse Diskussion an, in der die unterschiedlichen Auffassungen noch einmal dargelegt werden.

 

Herr Gemeindevertreter Slenczek beantragt noch einmal, die Angelegenheit in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Herr Gemeindevertreter Opp beantragt im Anschluss daran die Diskussion zu beenden und zur Abstimmung zu gelangen.

 

Der Bürgervorsteher stellt daraufhin die Angelegenheit zur Abstimmung. Er lässt zunächst über die Alternative A des Beschlussvorschlags abstimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:     Die Gemeindevertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 14.12.2016, zur Entwicklung der Liegenschaft ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Dabei sollen Größe und Lage aus der Baugenehmigung von 2015 übernommen werden. Zur Art des Betriebes werden Konzepte für eine nichtstörende gewerbliche und/oder gastronomische Nutzung erwartet. 

 

Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Bürgervorsteher lässt im Anschluss daran über die Alternative B des Beschlussvorschlags abstimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:     Die Gemeinde baut wie seinerzeit genehmigt und sucht einen Betreiber. Das dazugehörige Interessenbekundungsverfahren bezieht sich nur auf die Suche nach einem Betreiber. Für den Bau ist ein weiterführender Planungsvertrag mit einem Architekten zu schließen sowie eine neue Baugenehmigung zu beantragen.

 

 

Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 12

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist die Alternative A beschlossen.