Beschluss:

 

Da der Bau- und Umweltausschuss gemäß § 3 Abs. b der Hauptsatzung der Gemeinde für Liegenschaften, soweit es sich um Acker- oder Grünlandflächen handelt zuständig ist, wird der Antrag an o. g. Ausschuss überwiesen.

 


Der Antrag der WGP-Fraktion wurde vom AV verlesen.

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

 

Anmerkung:  In diesem Zusammenhang bittet Herr Dr. Erik Christensen als Vorsitzender des Beirates für Natur und Umwelt der Gemeinde Probsteierhagen darum, nicht nur die Einladung zu den Sitzungen sondern auch die in diesem Zusammenhang stehenden Vorlagen zu bekommen.