Der Umweltbeirat sieht für eine Baumschutzsatzung keinen Bedarf.

Ersatz und Ausgleichspflanzungen für kranke Bäume sollen vom Umweltbeirat in Einzelentscheidungen festgelegt werden.

Die Standorte einer Eiche und einer Kastanie sollen im Zuge einer Ortsbegehung bestimmt werden.