Bürgermeister Dieterich bittet zum diesem Thema Herrn Ganteföhr und Herr Tietgen sich im Gespräch zu beteiligen. Nach einigen erläuternden Worten ist eine Einigung über die wichtigsten Parameter notwendig.

 

Die Gemeindevertretung spricht sich für einen Prozentmaßstab ohne eine Befreiung von Kindern aus, da dieses Modell für die Vermieter einfach zu rechnen ist und durch die überwiegende Anzahl von Ferienwohnungen die Vermietung mit einem Preis pro Quartier statt mit einem Preis pro Person erfolgt. Herr Ganteföhr berichtet, dass auch Wendtorf zu diesem Maßstab tendiert.

 

Es herrscht Einigkeit, die Steuer zum 01.01.2020 einzuführen.  

 

Anfänglich herrscht Unsicherheit über die Höhe des Steuersatzes. Herr Tietgen weist auf die Schwierigkeit hin, das Aufkommen zu kalkulieren und teilt mit, welche Steuersätze andere Gemeinden verwenden. Herr Ganteföhr erklärt, dass die Gemeinde Wendtorf durchaus auch ein gewisses Maß an Einnahmen generieren möchte und könnte sich einen Steuersatz von vier bis fünf Prozent vorstellen. Nach kurzer Diskussion findet sich eine Mehrheit für einen Steuersatz von vier Prozent.

 

Einig ist man sich, aus Verwaltungsökonomie im Veranlagungszeitraum vom Kalenderjahr abzuweichen und diesen regelmäßig von Oktober bis September des Folgejahres zu definieren, abweichend mit einem Rumpfjahr von Januar bis September im Jahr 2020.

 

Die Frage, die Satzung vor Beschluss durch die Gemeindevertretung durch ein Fachbüro zu prüfen, wird allgemein verneint. Die aussagekräftigen Urteile sind bekannt, und eine Rechtssicherheit kann auch ein Fachbüro nicht garantieren.

 

Zur Sitzung des Hauptausschusses wird an Hand der bestimmten Parameter aus dem Arbeitsentwurf ein beschlussfähiger Satzungsentwurf erstellt.