Es wird kurz erwägt, den Tagesordnungspunkt 10 vorzuziehen, wenn er mit dem Tagesordnungspunkt 7 korrespondiert. Bürgermeister Dieterich erläutert, dass die Punkte inhaltlich nicht zusammenhängen.

 

Es besteht demgemäß kein Bedarf an einer Änderung der Tagesordnung.