Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB werden für

 

¾     die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

¾     die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 67

 

in der Weise abgewogen, wie es sich aus der Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/382/2019 ergibt. Der zuvor in der Abwägung angesprochene Satz 2 auf Seite 10 Punkt 1.1.14 und der Satz 1 auf Seite 17 Punkt 1.5.1 sollen gestrichen werden.

 

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist in die noch zu erarbeitenden und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmenden Entwürfe des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes einzuarbeiten.

 

 


Bürgermeister Kokocinski erklärt, dass viele Fragen und Anregungen zur Planung des Neubaugebietes im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragen wurden. Herr Dr. Heisel hat diese Fragen und Anregungen geprüft und auf 49 Seiten  Abwägungsvorschläge dazu unterbreitet. Weiter hat es zwischenzeitlich auch eine Kinder- und Jugendbeteiligung gegeben. Bürgermeister Kokocinski bedankt sich bei den Beteiligten, insbesondere bei Frau Thoring für die Organisation und Moderation. Ausschussvorsitzender Cordts ergänzt, dass die Kinder- und Jugendbeteiligung sehr gut gelaufen ist, Herr Dr. Heisel war auch dabei. Soweit es möglich ist, sollen einzelne Vorschläge der Kinder und Jugendlichen nun auch in die Umsetzung kommen.

 

Herr Dr. Heisel führt aus, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung im September letzten Jahres erfolgt ist. Neben den dort vorgetragenen Anregungen sind zusätzlich 7 schriftliche Stellungnahmen eingereicht worden. Weiter hat es eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gegeben, die ebenfalls Anregungen zu der Planung vorgetragen haben. Herr Dr. Heisel erläutert sodann die wichtigsten vorgetragenen Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge dazu. Insbesondere geht er dabei auf die Themenbereiche Verkehr, Regenwasserbeseitigung, den Geschosswohnungsbau in Zusammenhang mit einer Verschattung sowie auf den Lärmschutz ein. Die untere Naturschutzbehörde hat dann darauf hingewiesen, dass die Planung vom Landschaftsplan abweicht und dieser entsprechend zu überarbeiten ist. Der Landschaftsplan stammt aus dem Jahre 1992 und so empfiehlt es sich, diesen bei nächster Gelegenheit zu überarbeiten. Weiter hat das archäologische Landesamt darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan in einem archäologischen Interessengebiet liegt, eine Untersuchung wird hier noch durchzuführen sein. Im nächsten Schritt wird die Abwägung nun in die Planung eingearbeitet. Damit der Rechtsplan erstellt werden kann, müssen die textlichen Festsetzungen noch erarbeitet und die Grünordnungsplanung vervollständigt werden.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Dr. Heisel. Zum Landschaftsplan erklärt er, dass dieser auch wegen des Ortsentwicklung- und Tourismuskonzeptes überarbeitet werden muss.

 

Herr Bracker weist sodann noch einmal darauf hin, dass die Fragen der Bürger im Rahmen der Abwägung nicht ausreichend beantwortet wurden. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Anregungen durchaus noch einmal vorgetragen werden können. Wenn der Rechtsplan fertiggestellt ist, muss er vom Planungsausschuss beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden. Im Rahmen der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Planung können die Planunterlagen eingesehen werden und es können auch nochmals Anregungen dazu vorgetragen werden.

 

Ausschussvorsitzender Cordts weist sodann auf eine Formulierung in der Abwägung auf Seite 10 unter dem Punkt 1.1.14 hin. Hier soll der 2. Satz gestrichen werden. Weiter spricht er eine Formulierung auf Seite 17 zum Punkt 1.5.1 an, hier soll der erste Satz gestrichen werden.

 

 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0