Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“ zuzustimmen und damit als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beschließen.


Der Bürgermeister führt unter Bezugnahme auf die Verwaltungsvorlage in die Thematik ein und erläutert kurz den Werdegang des Projektes.

 

Gemeindevertreter Wolfgang Mainz erklärt, dass mit der Änderung des Durchführungsvertrages ein für die Gemeinde wichtiges Projekt nunmehr zum Abschluss gebracht werden könne, so dass er dem Beschlussvorschlag unterstützt.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0