¾     Es wird die Frage gestellt, welche Regeln für die Einwohnerfragestunde gelten. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Gemeindeordnung (GO) einerseits sowie die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung andererseits den Ablauf der Einwohnerfragestunde bestimmen.

 

¾     Im Zusammenhang mit der Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 45 wird die Frage gestellt, ob das Gebäude tatsächlich ähnlich hoch werden wird wie der abgerissene Getreidesilo. Der Vorsitzende antwortet, dass in Übereinstimmung mit den Regelungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine Bebauung mit 7 Stockwerken vorgesehen ist. Ursprünglich waren 8 Stockwerke geplant.

 

¾     Zudem wird die Frage gestellt, ob bekannt sei, dass das Gebäude der katholischen Kirche abgerissen werden soll. Der Bürgermeister antwortet, dass konkrete Pläne für eine Schließung bzw. einen Abriss der Kirche nicht bekannt sind und seines Wissens auch keine abschließenden Entscheidungen in diesem Zusammenhang gefällt worden seien.

 

¾     Weiterhin wird die Frage gestellt, ob der Verkauf des Grundstückes, auf dem das Betriebsgebäude des Baumarktes Richter steht, Einfluss auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nummer 67 haben wird. Der Vorsitzende verneint diese Frage.