Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er merkt an, dass hinsichtlich der Ladungsfrist von der Möglichkeit einer verkürzten Landung gem. § 34 Abs. 3 GO Gebrauch gemacht wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.