Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt das generelle Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in beiden Ortsteilen.

Einzige Ausnahmen hierbei bilden der Bereich am Sportplatz Krummbek und für den Bereich  Ratjendorf hinter dem Ortsausgang am Weg zum Paisen.


Gemäß Bekanntmachung der Anordnung des Amtes Probstei wird die Handhabung im Umgang mit Kleinfeuerwerken in den jeweiligen Gemeinden geregelt.

Für die Gemeinde Krummbek ist ein „generelles Abbrennverbot“ vorgesehen, da es in beiden Ortsteilen weichgedeckte Häuser und Objekte gibt, die stark brandgefährdet sind. Eine Ausnahme bildet lediglich der Bereich am Sportplatz Krummbek und im Bereich Ratjendorf hinter dem Ortsausgang am Weg zum Paisen..

Diese Anordnung ist wichtig, um auf „durch das Dorf ziehenden Gruppen“, die direkt mit Feuerwerkskörpern Gebäude „beschießen“, entsprechend reagieren zu können.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0