Sitzung: 10.12.2018 Hauptausschuss (bis 19.04.2019)
Vorlage: LUTTE/BV/030/2018
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der
Gemeinde Lutterbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 523.200 € und Ausgaben in Höhe von 583.000 € aus. Das Defizit des
Verwaltungshaushaltes beträgt 59.800 €.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 20.000 € veranschlagt worden. Dies
entspricht lediglich dem Betrag der ordentlichen Tilgung. Investitionsmaßnahmen
sind keine geplant.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) dargestellt. Aufgrund des defizitären
Haushaltes sind die Hebesätze auf die Mindesthebesätze gem.
Haushaltskonsolidierungserlass angehoben worden.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Der Verwaltungshaushalt weist einen
Sollfehlbetrag von 59.800 € aus. In diesem Betrag enthalten ist die
Fehlbetragsabdeckung aus dem Nachtragshaushalt 2018 in Höhe von 42.600 €. In
der strukturellen Betrachtung besteht ein Defizit von 17.200 €.
Die erhöhten Einnahmen des Unterabschnittes
9000, die hauptsächlich aus den Einkommensteueranteilen und den
Schlüsselzuweisungen resultieren, werden nahezu durch erhöhte
Umlageverpflichtungen aufgezehrt. So weist der UAB 9000 in der
Gesamtbetrachtung einen Überschuss von 224.400 € aus. Mit dem Nachtragshaushalt
2018 betrug der Überschuss des UAB 9000 noch 226.200 €.
Allein die Aufwendungen für die
Kinderbetreuung in Schulen und Kindergärten belaufen sich auf 180.100 €.
Unter diesen Vorgaben wird deutlich, warum ein Haushaltsausgleich nicht gelingen kann.
Stimmberechtigte: |
6 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |