Zunächst macht die Bürgermeisterin die Gäste darauf aufmerksam, dass die Amtsverwaltung nach der letzten Sitzung den Hinweis gegeben hat, die Wortbeiträge der Einwohner auf die Einwohnerfragestunde zu beschränken.

 

Ein Bürger aus Heidkate stellt sich namentlich vor und möchte ein paar Kritikpunkte zu den Beratungen der letzten Sitzung äußern:

 

So habe seines Erachtens die Diskussion über die Einführung von Saisonparkkarten den Eindruck erweckt, dass die Einwohner und Zweitwohnungsbesitzer aus Heidkate nicht als Wischer betrachtet werden.

Zudem ist er der Auffassung, dass die Gemeinde Wisch mehr finanzielle Mittel in den Tourismus investieren müsse, von der sie ja auch schließlich genug profitiere. So war für ihn der Beschluss, falls die dauerhafte Teilöffnung des WC-Containers bei Frost nicht möglich ist, an dessen Stelle ein Dixi-WC aufzustellen, nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde Wisch erziele jedes Jahr Einkünfte in beträchtlicher Höhe aus der Zweitwohnungssteuer und den Parkplatzeinnahmen. Die Gemeinde sollte diesen Wert erkennen und die Kosten einer Umrüstung des WC-Containers oder ggfs. sogar dem Neubau eines Toilettenhäuschens nicht in Frage stellen.

Als letzten Punkt spricht er die seiner Meinung nach zu geringe Bezuschussung zur geplanten Anschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage an. Mit dem bewilligten Zuschuss in Höhe von 500 € wäre das Projekt bei Investitionskosten von insgesamt 2.900 € als gescheitert zu betrachten. Er bittet die Gemeindevertretung, diese Angelegenheit erneut in die Beratung zu nehmen.

 

Die Bürgermeisterin geht auf die angesprochenen Saisonparkkarten an und räumt ein, mit der Annahme, dass die Einwohner und Zweitwohnungsbesitzer der Heidkate ohnehin nur in Strandnähe auf ihren Grundstücken parken werden, falsch gelegen zu haben. Herr Articus und Herr Jans machen deutlich, dass innerhalb der Beratung diese Fehleinschätzung erkannt und durch den letztlich gefassten Beschluss alle Wischer gleich behandelt werden.

 

Frau Sapia geht auf den nächsten Kritikpunkt ein und vertritt die Auffassung, mit der Teilöffnung des Behinderten-WC´s eine gute Lösung gefunden zu haben. Sie weist darauf hin, dass es sich um ein nicht isolierten Sommercontainer handelt und bei der nächsten Neuanschaffung werde auf eine Winterfestigkeit geachtet.

Herr Jans und Herr Articus verweisen auf den Tagesordnungspunkt 13.2 in dem über die Öffnung beraten wird.

 

Zum Thema Geschwindigkeitsmessanlage gibt die Bürgermeisterin zu bedenken, dass es sich bei dem betroffenen Waldweg um ein Privatgrundstück handelt und deshalb eine Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinde nicht besteht. Mit der Bewilligung eines Zuschusses im Rahmen der Vereinsförderung habe die Gemeinde ihre finanziellen Möglichkeiten im Rahmen des Haushaltsrechtes ausgeschöpft.

Sie werde die Angelegenheit dennoch in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erneut beraten.

 

Herr Articus fügt hinzu, dass über Geldzuwendungen aus öffentlichen Mitteln an privaten Institutionen grundsätzlich nur sachliche Gesichtspunkte entscheiden dürfen. Ansonsten sei zu befürchten, dass weitere Privatleute oder private Vereinigungen entsprechende Anträge an die Gemeinde stellen und sich dabei auf die erste Zuschussbewilligung berufen.

 

Ein Anwohner im Redder und gleichzeitiger Stellplatzinhaber auf dem Campingplatz Heidkoppel bezweifelt die positive Wirkung einer Geschwindigkeitsmessanlage auf das Fahrverhalten der Autofahrer. Seiner Ansicht nach können nur polizeilich durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen und die Verhängung von Bußgeldern zu einer Veränderung im Fahrverhalten führen.

Die Vorsitzende betont, dass der Wunsch zur Anbringung der Geschicklichkeitsmessanlage von dem Verein „Wochenendhausgebiet Heidkate“ an die Gemeinde herangetragen wurde, und diese mit dem gewährten Zuschuss auch Rechnung trägt.

 

Eine Bürgerin stellt mehrere Verständnisfragen zu TOP 8, insbesondere über den Ablauf der Aufstellung eines Bebauungsplanes und dessen rechtliche Bedeutung.

 

Frau Sapia erläutert den Ablauf eines B-Planverfahrens. Anschließend erwähnt sie die Problematiken einer baulichen Verdichtung und der damit einhergehenden Entwässerung, die durch die Reglementierungen eines B-Plans vermieden werden sollen. Sie möchte klarstellen, das Altgebäude einen Bestandsschutz genießen und nur für neue Bauvorhaben Geltung finden.

 

Herr Jans ergänzt die Ausführungen und erklärt, welche Regelungen ein Bebauungsplan beinhalten kann. Auch er macht deutlich, dass die darin vorzunehmenden Festsetzungen die jetzigen Einwohner vor Wildbau schützen sollen.

 

Es wird gefragt, unter welchen Gesichtspunkten der Geltungsbereich festgelegt wurde und das Grundstück der Bürgermeisterin nicht mit einschließt.

 

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Fassung um einen Entwurf handelt, der vom zuständigen Bauamt als 1. Vorschlag der Gemeindevertretung vorgelegt wurde. Die Anpassung des Geltungsbereiches ist im Rahmen weiterer Beratungen sehr wahrscheinlich.

 

Die Mitglieder beantworten weitere Fragen aus der Einwohnerschaft zu den in der Verwaltungsvorlage erwähnten Planungszielen sowie der rechtlichen Auslegung des Begriffes einer „aktiven landwirtschaftlichen Nutzung“.

 

Abschließend wird von den anwesenden Einwohnern bedauert, dass bei einem weitreichenden Thema wie der heutige Aufstellungsbeschluss der zuständige Sachbearbeiter nicht anwesend ist.

Protokollführer Herr Stoltenberg merkt an, dass derzeit in allen Gemeinden des Amtsgebietes umfangreiche bauleitplanerische Maßnahmen durchgeführt werden. Dem Bauamtsleiter Herrn Griesbach sei es daher leider nicht möglich, an allen Gremien teilzunehmen, in denen solche Themen behandelt werden.