Auf Anfrage berichtet Herr Amtsdirektor Körber unter Hinweis auf die Regelungen der §§ 30, 22 Gemeindeordnung den rechtlich notwendigen Umgang mit Unterlagen für befangene Ehrenamtliche.

 

Herr Bock führt aus, dass er es im Kontext mit der Frage des Standortes der Feuerwehr als „Eingriff in familiäre Angelegenheiten“ empfinde, wenn darüber in der Presse berichtet würde. Auf Nachfrage von Herr Ganteföhr erläutert Herr Körber, dass die Frage der Befangenheit hiervon getrennt zu betrachten sei, wohingegen Herr Lohmeier ausführt, dass man Herrn Bock durchaus berichtet habe, sich ggfs. auch mit seinen Flächen zu befassen. Herr Heller nimmt auf seinen seinerzeitigen Vorschlag Bezug, die Seite des Nahkaufes zu prüfen und dass man dann signalisiert habe, dass der Bereich gegenüber in Frage käme.