Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vertagung dieses TOPs bis zur Feststellung, ob eine neue Baugenehmigung notwendig sei.


Herr Schlünsen führt aus, dass bei der Ermittlung des Sanierungsbedarfes für den Kindergarten aufgefallen sei, dass für diesen gar keine Baugenehmigung vorlege. Eine Baugenehmigung sei jedoch Bedingung für eine Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte. Deshalb ist man davon ausgegangen, dass diese Genehmigung dringend nachgeholt werden müsse um den Mangel zu beseitigen.

Zwischenzeitlich habe man aber eine sehr alte Genehmigung gefunden, welche jetzt dem Amt zur Überprüfung eingereicht werde.

Bis zum Abschluss der Ermittlung, ob diese alten Unterlagen ausreichend für eine Betriebserlaubnis wären, solle der Tagesordnungspunkt vertagt werden.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:0

Befangen: 0