Sitzung: 06.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: SCHÖN/BV/233/2018/1
Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Entwurf der
„Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen
und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Schönberg“ in der Fassung der
Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/233/2018/1 mit der Maßgabe zu beschließen, dass im
Vergleich zum Ursprungsentwurf § 7 folgende Fassung erhalten soll:
„§ 7
Erlaubnisfreie
Sondernutzungen
(1) Folgende Sondernutzungen sind erlaubnisfrei:
1.
Sonnendächer
(Markisen), soweit diese mit beweglichen Ein- und Ausziehvorrichtungen versehen
sind,
2.
Hinweisschilder
auf öffentliche Gebäude und Gottesdienste,
3.
Wartehallen
und ähnliche Einrichtungen für den Linienverkehr,
4.
Werbeanlagen
von politischen Parteien und Wählergruppen, sofern sie nicht in den Luftraum
von Fahrbahnen hineinragen,
5.
Lagerung
von Kohle, Holz- und Baumaterial auf den Gehwegen, sofern die Lagerung nicht
über 24 Stunden hinausgeht und der Verkehr nicht wesentlich behindert wird,
6.
Warenauslagen
in Fußgängerzonen und überwiegend dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Straßen,
Wegen und Plätzen, soweit sie nicht mehr als 80 cm in den Straßenraum
hineinragen und den öffentlichen Verkehr nicht behindern.
7.
In
Fußgängerzonen dürfen Werbeanlagen nicht an Lichtmasten befestigt werden.“
Herr Mainz führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen. Herr Bürgermeister Kokocinski ergänzt die Ausführungen.
Es schließt sich eine Diskussion über die Satzungsinhalte an. Der Haupt und Finanzausschuss fasst insbesondere veranlasst durch Wortbeiträge von Herrn Stelck und Herrn Franke im Vergleich zum Ursprungsentwurf folgenden
Stimmberechtigte: |
7 |
||
Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Herr Mainz bittet die Verwaltung bis zur Sitzung der Gemeindevertretung um Prüfung der Änderungsvorschläge und Einarbeitung in den Satzungstext.