Beschluss:     Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Entwurf der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Schönberg“ in der Fassung der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/233/2018/1 mit der Maßgabe zu beschließen, dass im Vergleich zum Ursprungsentwurf § 7 folgende Fassung erhalten soll:

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Erlaubnisfreie Sondernutzungen

(1) Folgende Sondernutzungen sind erlaubnisfrei:

1.       Sonnendächer (Markisen), soweit diese mit beweglichen Ein- und Ausziehvorrichtungen versehen sind,

2.       Hinweisschilder auf öffentliche Gebäude und Gottesdienste,

3.       Wartehallen und ähnliche Einrichtungen für den Linienverkehr,

4.       Werbeanlagen von politischen Parteien und Wählergruppen, sofern sie nicht in den Luftraum von Fahrbahnen hineinragen,

5.       Lagerung von Kohle, Holz- und Baumaterial auf den Gehwegen, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht und der Verkehr nicht wesentlich behindert wird,

6.       Warenauslagen in Fußgängerzonen und überwiegend dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Straßen, Wegen und Plätzen, soweit sie nicht mehr als 80 cm in den Straßenraum hineinragen und den öffentlichen Verkehr nicht behindern.

7.       In Fußgängerzonen dürfen Werbeanlagen nicht an Lichtmasten befestigt werden.“


Herr Mainz führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen. Herr Bürgermeister Kokocinski ergänzt die Ausführungen.

 

Es schließt sich eine Diskussion über die Satzungsinhalte an. Der Haupt und Finanzausschuss fasst insbesondere veranlasst durch Wortbeiträge von Herrn Stelck und Herrn Franke im Vergleich zum Ursprungsentwurf folgenden

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Mainz bittet die Verwaltung bis zur Sitzung der Gemeindevertretung um Prüfung der Änderungsvorschläge und Einarbeitung in den Satzungstext.