Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Feststellungen zu treffen:

 

  1. Sämtliche gewählten Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.

 

  1. Bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in der Gemeinde oder die Verteilung der Sitze aus den Listen beeinflusst haben könnten, nicht aufgetreten.

 

  1. Die Feststellung des Wahlergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

  1. Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung wird die Gemeindewahl vom 06.05.2018 für gültig erklärt.

 

 

 


Herr Löptien führt aus, dass der Wahlprüfungsausschuss am 16.10.2018 getagt hat. Es wurde beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.  


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0