Sitzung: 10.12.2018 Gemeindevertretung
Herr Bürgermeister Schlabritz verpflichtet die Gemeindevertreterin Luise Frahm gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeiten ein.