Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Gebührensätze der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“ und „Schülerbetreuung Schwartbuck“ im Hinblick auf die geplante Reform des Kindertagesstättengesetzes bis dahin nicht anzupassen.

 

 


Hauptausschussvorsitzende Klein erläutert ausführlich die Vorlage. Verbandsvertreterin Lorenzen berichtet detailliert aus den Beratungen im Kindertagesstättenbeirat. Vor dort kam die Empfehlung, die Gebührensätze der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“  im Hinblick auf die geplante Reform des Kindertagesstättengesetzes bis dahin nicht anzupassen. Verbandsvertreter Zurstraßen unterstützt den Vorschlag des Beirates. Verbandsvorsteher Schlünsen macht deutlich, dass in Schwartbuck sehr niedrige Beiträge erhoben werden und er sich von daher für eine sofortige Anhebung ausspricht. Durch die vorgeschlagene Beitragserhöhung ergeben sich in Schwartbuck Mehreinnahmen von rd. 10.000,00 € und in Schönberg von rd. 20.000,00 €. Verbandsvertreter Manzke spricht sich dafür aus, mit der Beitragserhöhung zu warten, bis die geplanten räumlichen und personellen Verbesserungen in Schwartbuck umgesetzt worden sind. Nach eingehender Diskussion ergeht nachfolgender

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Danach ergeht nachfolgender

 

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung die Festsetzung der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung Schwartbuck“ ab dem 01.02.2019 zur Hälfte der Erhöhungsbeträge, der in der Vorlage dargestellten Kalkulation der Verwaltung. Die Einzelbeträge sind auf 0,50 € aufzurunden.

Die Gebührensätze der Elternbeiträge für die Einrichtung „Schülerbetreuung und Hort Schönberg“ werden im Hinblick auf die geplante Reform des Kindertagesstättengesetzes bis dahin nicht angepasst.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 0