Herr Bürgermeister Kokocinski verweist auf die Verwaltungsvorlage.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat folgende Entscheidungen zum Satzungsentwurf zu treffen:

§ 7 Abs. 1“Erlaubnisfreie Sondernutzungen“: Die erlaubnisfreien Sondernutzungen müssen noch aufgeführt werden.

§ 8 Abs. 8 „Sondernutzungsgebühr“: Die Festlegung einer Rahmengebühr, für die nicht in der Gebührentariftabelle gem. § 8 Abs. 1 enthalten ist. Von der Verwaltung wird der Rahmen von 25 EUR bis 250 EUR vorgeschlagen.

§ 11 „Erstattung von Gebühren“: Weiterhin wird von der Verwaltung vorgeschlagen die Gebühren unter 100 EUR nicht zu erstatten, wenn der Gebührenschuldner die Sondernutzung vorzeitig aufgibt.

§ 12 Abs. 1 „Gebührenfreiheit“: Ein Satz 2 sollte eingefügt werden.

„Gleiches gilt für Parteien und Wählergemeinschaften im Sinne des Parteiengesetzes.

 

Herr Stelck bittet um folgende Änderungen/Ergänzungen:

            § 7 Abs. 1 „Erlaubnisfreie Sondernutzungen“: Die Parteien sind mit aufzunehmen.

§ 8 Abs. 4 „Sondernutzungsgebühr“: Bitte um Überprüfung, ob eine Verwaltungsgebühr parallel zur Sondernutzungsgebühr erhoben werden muss.

§ 8 Abs. 5 „Sondernutzungsgebühr“: Der 1. Satz ist um das Wort Anzahl zu ergänzen.

 

Herr Cordts schlägt vor im § 7 Abs. 1 „Erlaubnisfreie Sondernutzungen“ folgende Sondernutzungen aufzunehmen:

·         Sonnendächer (Markisen), soweit diese mit beweglichen Ein- und Ausziehvorrichtungen versehen sind;

·         Hinweisschilder auf öffentliche Gebäude und Gottesdienste;

·         Wartehallen u.ä. für den Linienverkehr;

·         Werbeanlagen während eines Wahlkampfes, sofern sie nicht in den Luftraum von Fahrbahnen hineinragen;

·         Lagerung von Kohle, Holz- und Baumaterial auf den Gehwegen, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht und der Verkehr nicht wesentlich behindert wird;

·         Warenauslagen in Fußgängerzonen und überwiegend dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Straßen, Wegen und Plätzen, soweit sie nicht mehr als 80 cm in den Straßenraum hineinragen und den öffentlichen Verkehr nicht behindern.

·          

Herr Bürgermeister Kokocinski schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zur Entscheidung auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen. Dazu sind von der Verwaltung die oben genannten Ergänzungen/Änderungen in den Satzungsentwurf einzuarbeiten und dabei besonders kenntlich zu machen.

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.