Sitzung: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: SCHÖN/BV/233/2018
Herr Bürgermeister Kokocinski verweist auf die Verwaltungsvorlage.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat folgende Entscheidungen zum Satzungsentwurf zu treffen:
§ 7 Abs. 1“Erlaubnisfreie Sondernutzungen“: Die erlaubnisfreien Sondernutzungen müssen noch aufgeführt werden.
§ 8 Abs. 8 „Sondernutzungsgebühr“: Die Festlegung einer Rahmengebühr, für die nicht in der Gebührentariftabelle gem. § 8 Abs. 1 enthalten ist. Von der Verwaltung wird der Rahmen von 25 EUR bis 250 EUR vorgeschlagen.
§ 11 „Erstattung von Gebühren“: Weiterhin wird von der Verwaltung vorgeschlagen die Gebühren unter 100 EUR nicht zu erstatten, wenn der Gebührenschuldner die Sondernutzung vorzeitig aufgibt.
§ 12 Abs. 1 „Gebührenfreiheit“: Ein Satz 2 sollte eingefügt werden.
„Gleiches gilt für Parteien und Wählergemeinschaften im Sinne des Parteiengesetzes.
Herr Stelck bittet um folgende Änderungen/Ergänzungen:
§ 7 Abs. 1 „Erlaubnisfreie Sondernutzungen“: Die Parteien sind mit aufzunehmen.
§ 8 Abs. 4 „Sondernutzungsgebühr“: Bitte um Überprüfung, ob eine Verwaltungsgebühr parallel zur Sondernutzungsgebühr erhoben werden muss.
§ 8 Abs. 5 „Sondernutzungsgebühr“: Der 1. Satz ist um das Wort Anzahl zu ergänzen.
Herr Cordts schlägt vor im § 7 Abs. 1 „Erlaubnisfreie Sondernutzungen“ folgende Sondernutzungen aufzunehmen:
· Sonnendächer (Markisen), soweit diese mit beweglichen Ein- und Ausziehvorrichtungen versehen sind;
· Hinweisschilder auf öffentliche Gebäude und Gottesdienste;
· Wartehallen u.ä. für den Linienverkehr;
· Werbeanlagen während eines Wahlkampfes, sofern sie nicht in den Luftraum von Fahrbahnen hineinragen;
· Lagerung von Kohle, Holz- und Baumaterial auf den Gehwegen, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht und der Verkehr nicht wesentlich behindert wird;
· Warenauslagen in Fußgängerzonen und überwiegend dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Straßen, Wegen und Plätzen, soweit sie nicht mehr als 80 cm in den Straßenraum hineinragen und den öffentlichen Verkehr nicht behindern.
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Herr Bürgermeister Kokocinski schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zur Entscheidung auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen. Dazu sind von der Verwaltung die oben genannten Ergänzungen/Änderungen in den Satzungsentwurf einzuarbeiten und dabei besonders kenntlich zu machen.
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.