Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der „Satzung der Gemeinde Schönberg / Holstein über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS)“ in der Fassung der Fassung der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/219/2017 - mit folgenden Maßgaben:

 

  1. § 5 Abs. 2: …., so gilt als Grundstücksfläche die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m von der Erschließungsanlage;….

 

  1. § 5 Abs.4 Buchstabe c): Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,0 für Wohngebiete sowie 4,0 für Misch-, Gewerbe-, Kerngebiete und sonstige Gebiete, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen kaufmännisch auf- oder abgerundet werden.

 

  1. § 5 Abs. 5 Buchstabe a): Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt durch 3,0 für Wohngebiete sowie 4,0 für Misch-, Gewerbe-, Kerngebiete und sonstige Gebiete, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen kaufmännisch auf- oder abgerundet werden.

Herr Mainz führt in den Tagesordnungspunkt ein. Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert die Vorlage.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0