Zum Thema Digitalisierungspakt erhalten die Mitglieder des Hauptausschusses anhand einer PowerPoint-Präsentation durch die Lehrkräfte Müller und Wittmaack detaillierte Erläuterungen.  Bund und Land wollen Fördermittel zur Verfügung stellen, um die Medienausstattung von Schulen zu fördern. Allerdings erhalten diese nur Gelder, wenn die Schulen vorher einen sogenannten Medienentwicklungsplan erstellt haben. Keine Förderung von Ausstattungen ohne Konzept! Fördergelder werden hauptsächlich gewährt für die Beschaffung der Hardware. Die Förderung von mobilen Endgeräten ist nicht vorgesehen. Die Fördermittel des Bundes betragen 5 Milliarden Euro, Abrufbar ab 2019. Sie dienen ausschließlich zur Verbesserung der IT-Infrastruktur. Aufgabe der Schulen ist die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes, dies gilt auch für Grundschulen. Aufgabe des Schulträgers ist die Antragstellung und die Umsetzung.

 

Bei allen Schulen werden die Lehrpläne durch sogenannte Fachanforderungen ersetzt. In Ergänzungen zu den Fachanforderungen werden Medienkompetenzen in den einzelnen Fächern gefordert, im Hinblick auf Lernen mit digitalen Medien.

 

Aufgaben des Schulträgers sind die Erweiterung der vorhandenen Netzwerkstruktur (WLAN, PoE, Breitbandmanagement), Erneuerung und Erweiterung des vorhandenen PC-Bestandes, Ersetzen klassischer Tafelsysteme (Smartboards oder Apple-TV), Umsetzung des Servers und Switche. Für den Server bei der Gemeinschaftsschule müsste ein eigener Raum zur Verfügung gestellt werden. Der Server ist auch nutzbar für die Grundschule an den Salzwiesen. Der Glasfaseranschluss ist bereits in Vorbereitung

 

Voraussetzung für die Umsetzung ist ebenfalls das Vorhandensein eines Administrators. Die auf den Schulträger zukommenden IT-Aufgaben können ohnehin nicht mehr alleine durch Lehrkräfte oder durch zu beauftragende Fachfirmen erledigt werden. Nach einer Diskussion dankt die Vorsitzende Herrn Müller und Frau Wittmaack für die umfangreiche Darstellung und für ihren besonderen Einsatz zu diesem Komplex.